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Warnwestenpflicht – Besser gesehen werden mit Warnweste

Warnwestenpflicht in Deutschland ab 01. Juli 2014: Ab diesem Zeitpunkt muss jeder Pkw-Fahrer in Deutschland eine Warnweste in den Farben Gelb oder Orange mitführen und sie im Notfall tragen. Warnwesten erhöhen die Erkennbarkeit von Verkehrsteilnehmern. Das gilt für Autofahrer, die das Fahrzeug im Falle einer Panne.
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verlassen müssen, aber auch für Fußgänger, Rad- und Motorradfahrer. Denn die gegenwärtige Mode bringt Freizeit- und Funktionskleidung gern in dunklen Farben hervor. Motorradschutzbekleidung gibt es vorwiegend in Schwarz. Eine darüber gezogene Warnweste bringt Farbe und Sicherheit.
Ab 1. Juli 2014 muss jeder Autofahrer in Deutschland eine Warnweste mitführen und sie im Notfall tragen. In den meisten europäischen Ländern besteht die Warnwestenpflicht bereits heute, so etwa in Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und in der Slowakei. Nur eine Trage-, aber keine Mitführpflicht gilt in Belgien, Italien, Slowenien, Spanien und Ungarn. Die Bußgelder bei einer Missachtung unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Zuwiderhandlungen kosten in Österreich ab 14 Euro und in Portugal bis zu 600 Euro. Unabhängig von den Vorschriften ist jede Autobesatzung gut beraten, für jeden Mitfahrer eine Warnweste an Bord zu haben und sie vor dem Verlassen des Fahrzeugs anzulegen. Denn 27 Prozent aller Verkehrsunfälle finden in der Dämmerung und Dunkelheit statt, laut der Deutschen Verkehrswacht enden 40 Prozent von ihnen tödlich. Und in den dunklen Wintermonaten finden 10,6 Prozent mehr Unfälle mit einer Beteiligung von Fußgängern als im Jahresdurchschnitt statt. mid/zwi


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