GTÜ warnt: Ohne das leuchtende Stück Stoff kann es im Ausland teuer werden.
Auch wenn die Warnweste auf deutschen Straßen für Pkw-Fahrer keine Pflicht ist, empfiehlt die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung zur eigenen Sicherheit bei Pannen oder Unfällen das Tragen des leuchten Stück Stoffs.
Ganz anders sieht es in vielen europäischen Ländern aus. Hier muss neben dem Warndreieck die gelb, orange oder rot reflektierende Weste in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.
Die Warnweste ist keine Schikane, sondern sicherheitsrelevantes Zubehör. Wer eine Warnweste trägt, wird wegen des leuchtenden Materials fünfmal früher wahrgenommen, so die Sicherheitsexperten der GTÜ. Besonders bei der Unfallhilfe, beim Aufstellen des Warndreiecks, bei einem Reifenwechsel oder dem Weg zur Notrufsäule besteht ohne Weste eine deutlich höhere Gefahr, in der Dunkelheit übersehen zu werden.
Einheitliche EU-Norm
Sorgen um die korrekte Warnweste muss sich kein Autofahrer machen. Auch hier existiert eine europaweit einheitliche Norm. Die zugelassenen Warnwesten besitzen das europäische Kontrollzeichen EN 471.
Beim Unfall an die Weste denken
Wer auf der Autobahn oder Landstraße einen Unfall oder eine Panne hat, sollte schon vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anlegen. Ein denkbar ungünstiger Ort, die Warnweste im Fahrzeug aufzubewahren, ist daher der Kofferraum. Die GTÜ rät, die Westen besser unter dem Fahrersitz, in den Ablagefächern der Tür oder im Handschuhfach zu verstauen.
Andere Länder, andere Regeln
In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben. Die Regelungen in vielen europäischen Ländern sind höchst unterschiedlich und in einigen Staaten drohen bei Missachtung der Warnwestenpflicht empfindlich hohe Bußgelder.
Ohne Weste bittet die Polizei zur Kasse
In Österreich, Italien, Kroatien, Spanien und Portugal beispielsweise ist die Warnweste schon seit mehreren Jahren obligatorisch, wenn der Fahrer auf dem Pannenstreifen der Autobahn oder Autostraße wegen eines Unfalls oder einer Panne aussteigen muss. Wer sich außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb des Fahrzeugs aufhält muss ebenfalls eine Warnweste tragen. Warnwestenmuffel werden von der Polizei schnell zur Kasse gebeten.
Bußgelder werden grenzübergreifend erhoben
Wer in einem europäischen Nachbarland ein Bußgeld zahlen muss, der ist auch durch die Fahrt nach Deutschland nicht vor der Strafe sicher. Denn ab einer Bußgeldhöhe von 70 Euro gilt eine europaweite Vollstreckung.
Investition zahlt sich aus
Bei Kosten um die drei Euro für eine Warnweste sollte kein Autofahrer die Investition für sich und seine Mitfahrer scheuen. Denn sehen und gesehen werden ist im Straßenverkehr überlebenswichtig, so die GTÜ-Sicherheitsexperten. www.gtue.de
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