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Warnsignale StVO – Lichthupe und Hupen im Straßenverkehr

Warnsignale im Straßenverkehr gemäß StVO: Der falsche Einsatz von Hupe oder Lichthupe kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Jedes Auto hat sie, jeder benutzt sie, gemeint ist die Hupe oder die Lichthupe. Doch die

wenigsten Autobesitzer kennen die entsprechenden Vorschriften. Und doch gibt es klare Regeln zum Einsatz der Warnsysteme, an die man sich in jedem Fall auch halten sollte. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld.

Der falsche Einsatz von Hupe oder Lichthupe kann mit einem Bußgeld von bis zu zehn Euro bestraft werden. Der niedrigere Tarif von fünf Euro wird zum Beispiel dann fällig, wenn ohne einen Anlass gehupt oder ein Lichtzeichen gegeben wird. Geht es soweit, dass sich andere Verkehrsteilnehmer dadurch belästigt fühlen oder artet es aus in einem Hupkonzert, wird der höhere Betrag eingefordert. Es empfiehlt sich also, sich gut mit den Vorschriften vertraut zu machen.

Die Anwendung der Hupe, des sogenannten Schallzeichens, wird in der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, geregelt. Danach darf innerhalb geschlossener Ortschaften nur die Hupe verwendet werden – Lichthupen sind dort grundsätzlich verboten. Doch nicht in jeder Situation ist Hupen erlaubt. Wer seinen Nachbarn beim Vorbeifahren mit dem Schallzeichen grüßen will, verstößt gegen die Verkehrsvorschriften.
Gehupt werden darf nur in Gefahrsituationen.

Ist die Ortsgrenze überschritten, ändern sich die Regeln. Auf Landstraßen ist es erlaubt, die normale Hupe und die Lichthupe als Hinweis auf eine Gefahr oder einen Überholvorgang einzusetzen. Mit letzterem sollte man jedoch maßvoll umgehen.
Viele Verkehrsteilnehmer fühlen sich bedrängt oder sogar genötigt, wenn beim nachkommenden Auto die Lichthupe aufblinkt. Also wirklich nur dann bei einem Überholvorgang anwenden, wenn die Gefahr droht, dass das vorausfahrende Fahrzeug die Spur wechselt.

Die wichtigsten Regeln, wann welches Warnzeichen eingesetzt werden darf, sollte jeder Autofahrer kennen. djd/dmd


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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