Für das Ein- und Ausfahren aus einem Grundstück gilt höchste Sorgfalt.
Fließender Straßenverkehr hat Vorfahrt
Biegt ein Fahrzeugführer aus einem Grundstück in eine Straße ein und kommt es dort zu einem Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einbiegenden. Er hat zu beweisen, dass der andere Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat. Gelingt ihm dies nicht, hat er den Schaden zu tragen.
Für das Ein- und Ausfahren gelten höchste Sorgfaltsanforderungen. Nach dem Gesetzeswortlaut muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein. Kommt es deshalb zu einem Unfall, ist zunächst von einem Verschulden des Anfahrenden auszugehen. Diesen Anscheinsbeweis konnte der anfahrende Fahrzeugführer hier nicht entkräften, sodass er alleine für die Unfallfolgen zu haften hat. jlp
Entscheidung des Amtsgericht in München, Az.: 322 C 14516/08
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