Heiße alkoholische Getränke machen erheblich schneller betrunken als beispielsweise Bier und Wein. Wer mit 0,5 Promille oder mehr am Steuer eines Kfz erwischt wird, muss mit mindestens 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen.
In wenigen Tagen eröffnen vielerorts die ersten Weihnachtsmärkte und locken nicht nur mit heimeliger Atmosphäre sondern auch mit vielen Genüssen. Glühwein, Punsch oder Grog gehören für viele Besucher dazu. Der ADAC weist darauf hin, dass die heißen alkoholischen Getränke erheblich schneller betrunken machen als beispielsweise Bier und Wein. Um sich selbst und anderen nicht die Vorweihnachtszeit zu verderben, empfiehlt es sich daher, bereits nach einem Glas Punsch öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu benutzen.
Glühwein und Co. sind sehr zuckerhaltige Getränke. Sie fördern die Durchblutung der Magen-Darm-Schleimhaut. Über den Zucker nimmt die Schleimhaut den Alkohol leicht auf, und er gelangt rasch ins Blut. Der Alkoholspiegel steigt, gleichzeitig sinkt die Fahrtüchtigkeit. Zuverlässige Berechnungen, wie viel Glühwein oder Punsch getrunken werden können, ohne die erlaubte Promillegrenze zu überschreiten, gibt es nicht. Die Alkoholkonzentration im Blut hängt von zahlreichen Faktoren ab wie etwa Gewicht, Alter, Geschlecht, Gesundheit oder Tagesform.
Wer mit 0,5 Promille oder mehr am Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit mindestens 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot zur Verantwortung gezogen. Mit mehr als 1,1 Promille am Lenkrad gilt jeder als absolut fahruntüchtig. Hohe Geldstrafen drohen, die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, Wiederholungstäter riskieren Freiheitsstrafen. ampnet/deg
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