Volvo ist neun Jahre nach dem Unfalltod zweier Kinder zu einem Bußgeld in Höhe von 200 000 Euro verurteilt worden.
Bei dem Volvo 850 TDI hatte Experten zufolge der Bremskraftverstärker nicht richtig funktioniert. Das Berufungsgericht von Colmar bestätigte am 18.12.2008 ein entsprechendes Urteil der ersten Instanz. Der Hersteller habe das Risiko gekannt, aber auf einen allgemeinen Rückruf der Fahrzeuge in die Werkstätten verzichtet.
Die Unfallfahrerin bekam wegen Fehlverhaltens sechs Monate Haft auf Bewährung und verliert ihren Führerschein für ein Jahr. Bei dem Unfall im Elsass hatte die Frau zwei Kinder überfahren und getötet. Ein drittes wurde schwer verletzt. Die Frau gab an, die Bremsen hätten auf der abschüssigen Strecke nicht reagiert. Das Bremspedal sei „plötzlich hart“ geworden.
Für den Prozess spielten technische Gutachten und Gegenexpertisen eine Rolle. Volvo hatte 1996 beim 850 TDI technische Änderungen wegen eines möglichen Defekts des Bremssystems eingeführt und die Werkstätten angewiesen, bei Routinekontrollen die Fahrzeuge auf den Fehler zu überprüfen.
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