Eine Radfahrerin wurde von einem rechtsabbiegenden Autofahrer schwer verletzt. Sie fiel auf den Kopf und erlitt unter anderem eine Schädelfraktur. Bei dem Unfall trug sie keinen Helm. Die Versicherung hatte nur 15.000 Euro gezahlt und meint, die Fahrradfahrerin sei an den Verletzungen mit Schuld, weil sie keinen Helm getragen hatte. Vor dem Landgericht wollte die Frau neben dem Schadensersatz auch ein höheres Schmerzensgeld durchsetzen.
In der Begründung bekam die Frau Recht: Sie hat keine Mitschuld an den Verletzungen, weil sie keinen Helm getragen hat. Es sei nach wie vor die allgemeine Verkehrsauffassung, beim Radfahren keinen Helm zu tragen:
„Auch der heutige Erkenntnisstand hinsichtlich der Möglichkeiten, dem Verletzungsrisiko durch Schutzmaßnahmen zu begegnen, rechtfertigt noch nicht den Schluss, dass ein Radfahrer sich nur dann verkehrsgerecht verhält, wenn er einen Helm trägt.“
Allerdings hielt das Gericht, trotz der schweren Verletzungen, das in der ersten Instanz zugesprochene Schmerzensgeld von 25.000 Euro für zu hoch. Die Frau erhielt schließlich 20.000 Euro.
Ein Mitglied des Gerichts hatte in Nürnberg regelmäßig selbst recherchiert, ob Fahrradhelme getragen werden. Die Ergebnisse entsprachen denen des Bundesamtes für Straßenwesen (BASt).
Das geht davon aus, dass innerorts nur etwa 18 Prozent der Radfahrer Helm tragen. ampnet/Sm
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