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Verkehrsverstöße: Bußgelder aus der Schweiz können nun auch hier vollstreckt werden

 

Seit 01. Mai 2024 können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland (und umgekehrt) eingetrieben werden.

Laut Automobilclub ADAC gilt die Regelung auf Grundlage des neuen Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrags für Strafen ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden.

Punkte in Flensburg gibt es aber nicht.

Auch Fahrverbote haben keine Auswirkungen in Deutschland und gelten nur für die Alpenrepublik.

Die Schweiz ist bekannt für ihre hohen Geldbußen bei Verkehrsverstößen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h beträgt das Bußgeld mindestens 190 Euro.

Zum Vergleich: In Deutschland beginnen die Bußgelder hierfür ab 60 Euro.

Bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h berechnet sich die Buße in der Schweiz nach Einkommen und es werden ab 60 Tagessätze fällig, in Deutschland hingegen ab 480 Euro.

Bei Überschreitungen des Tempolimits um 80 km/h auf Autobahnen oder mehr als 40 km/h in Tempo 30-Zonen droht im Nachbarland mindestens ein Jahr Gefängnis.

Der Autoclub ADAC rät, Bußgelder aus der Schweiz ernst zu nehmen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder Ignorieren des Bußgelds können hohe zusätzliche Kosten entstehen. Das Risiko, bei erneuter Einreise in das beliebte Urlaubs- und Transitland erwischt zu werden, ist hoch.

Mit der Neuregelung wird schweizerischen Behörden zudem die grenzüberschreitende Eintreibung bislang nichtbezahlter Bußgelder ermöglicht.  ampnet/aum


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