Mit gut anderthalb Jahren Verspätung tritt in der nächsten Woche der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Ab 09. November drohen teils drastisch gestiegene Strafen für Verkehrsverstöße, zum Beispiel ein Fahrverbot für das Benutzen oder Nicht-Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen sowie zu schnelles Fahren.
Die Gesetzesnovelle konnte erst im zweiten Anlauf in Kraft treten, nachdem der erste Versuch Anfang 2020 wegen eines Formfehlers gescheitert war. Bereits zuvor hatte es reichlich Diskussionen um die schnellere Verhängung von Fahrverboten gegeben, die mit der Novellierung aber vom Tisch sind.
Die Bundesregierung begründet die Novelle mit der Notwendigkeit, die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu erhöhen. Weitere Ziele sind die Einbremsung von Geschwindigkeitsübertretungen und eine stärkere Befolgung der Bildung von Rettungsgassen. Der neue Katalog enthält zwar eine drastische Steigerung der Bußgelder, die Fahrverbotsgrenzen bleiben jedoch unverändert.
Der neue Bußgeldkatalog (abgekürzt „BKatV-Novelle“) sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
Die für den Straßenverkehrsalltag wohl relevanteste Änderung ist eine Verdopplung aller Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts wie außerorts bis zu 20 km/h. Bei einer Tempoübertretung bis zu 10 km/h werden nun innerorts 30 Euro fällig statt bisher 15 Euro (außerorts 20 statt zehn Euro), zwischen 11 und 15 km/h zu viel sind es dann schon 50 Euro statt bisher 25 Euro innerorts (40 statt bisher 20 Euro außerorts) und so weiter. Auch noch höhere Geschwindigkeitsverstöße werden drastisch teurer, was deutliche abschreckende Wirkung haben soll: Wer beispielsweise mehr als 70 km/h innerorts zu schnell fährt, zahlt ein Bußgeld von 800 Euro und erhält zwei Punkte sowie drei Monate Fahrverbot.
Eine weitere Besonderheit des neuen Bußgeldkatalogs:
Zukünftig droht für das Nichtbilden einer Rettungsgasse ebenso wie für das unberechtigte Benutzen derselben, zum Beispiel auf der Autobahn, ein Fahrverbot zuzüglich eines Bußgeldes zwischen 200 und 320 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg.
Besonders teuer wird es nun auch für Falschparker:
Verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen kostet zukünftig 110 Euro – ebenso das Halten oder Parken in zweiter Reihe oder auf Schutzstreifen (auf der Straße gekennzeichnete Flächen für den Radverkehr). Werden hierdurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet oder wird länger als eine Stunde derart falsch geparkt, droht sogar ein Punkt in Flensburg.
Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz ist dagegen nur halb so teuer, exakt 55 Euro. Achtung: Das gleiche Strafmaß gilt neuerdings für unberechtigtes Parken auf Plätzen, die für Elektrofahrzeuge oder Carsharing-Fahrzeuge vorgesehen sind. Für allgemeine Parkverstöße werden jetzt bis zu 25 Euro fällig, das Parken an unübersichtlichen Stellen dagegen kostet zukünftig 35 Euro.
Aufpassen müssen zukünftig insbesondere Wohnmobil-, Kleintransporter – und LKW-Fahrer sowie Fahrer mit Anhängern:
Innerorts gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen oder mit Anhänger beim Rechtsabbiegen nun grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h, maximal 11 km/h).
Wird innerorts ein Tempolimit überschritten, gelten für diese Fahrzeugklasse drastischere Bußgeldsteigerungen als für normale Pkw: Schon 40 Euro werden fällig, wenn der Fahrer nur bis zu 10 km/h schneller fährt als erlaubt. Überschreiten Fahrer dieser schwereren Fahrzeugklasse das Tempolimit um 11 bis 15 km/h, sind es schon 60 Euro. Und 160 Euro kostet eine Überschreitung des Tempolimits um 16 bis 20 km/h oder auch bereits bei 11 bis 15 km/h, wenn dies länger als fünf Minuten erfolgt.
Und noch eine besondere Neuigkeit:
Zukünftig wird auch so genanntes „Auto-Posing“ bestraft. Sprich: Wer unnütz hin- und herfährt und dadurch unnötig Lärm und Abgase produziert, kann mit einer Geldbuße bis zu 100 Euro bestraft werden. aum/sw
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