Sie sind hier:   Startseite / Verkehrssünderkartei: Punktereform vom Kabinett verabschiedet

Verkehrssünderkartei: Punktereform vom Kabinett verabschiedet

Die Reform zum Verkehrssünder-Punktesystem im Zentralregister in Flensburg ist jetzt vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Mit der Neuregelung soll das Punktesystem einfacher, gerechter und transparenter werden.
Die neue Höchstgrenze wird bei……

acht Punkten liegen, nicht mehr bei 18 Punkten. Im Einzelfall als Höchststrafe gibt es drei Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug. Ein Fahrverbot ist mit zwei Punkten verbunden und Punkte-würdige Ordnungswidrigkeiten führen zu einem Punkt. Ab sofort verjährt jeder Verstoß einzeln. Kommen neue hinzu, wird die Verjährungsfrist des alten davon nicht mehr beeinflusst. Punkte gibt es ab sofort nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Ansonsten werden keine Punkte gesammelt. Das neue Punktesystem sieht vor, alte Punkte für nicht-verkehrsgefährdende Vergehen zu löschen.
Per Aufbauseminar können künftig keine Punkte mehr abgebaut werden, dafür wird aber ab der Verwarnungsstufe mit sechs oder sieben Punkten ein Fahreignungsseminar angeordnet. Generell werden erst Vergehen eingetragen, die mit einer Strafe von 60 Euro oder mehr einhergehen. Bisher lag die Untergrenze bei 40 Euro. Steigen werden die Bußgelder für besonders gefährliche Vergehen wie Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder Fahren bei Eis und Schnee mit Sommerreifen. tm/mid


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben