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Verkehrsregeln Frankreich – Alkoholtester keine Pflicht mehr

Die im vergangenen Jahr in Frankreich eingeführte Verkehrsregel, nach der jeder Auto- und Motorradfahrer einen unbenutzten Alkoholtester mitführen muss, ist nach Auskunft des

Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) vorerst ausgesetzt worden. Der französische Innenminister hat dies jetzt verkündet. Kritik an der skurrilen Vorschrift gab es sowohl national als auch international.
Die französischen Behörden hatten allerdings für ausländische Reisende eine Karenzzeit eingeräumt und wollten ursprünglich erst ab März 2013 Bußgelder verhängen. Das ist jetzt erst einmal vom Tisch. Von den vielfach sehr ungenauen und überteuerten Alkotestern hätten ohnehin nur die Händler profitiert.
Dennoch ist aber auch nach dieser Entscheidung nicht sicher, dass sich jeder Polizeibeamte entsprechend verhält und bei einer Kontrolle nicht mehr nach dem Alkotester fragt. Deutsche Kraftfahrer, die in Frankreich wegen nicht vorhandenem Alkotester verwarnt werden, sollten ein etwaiges Verwarnungsgeld zunächst nur unter Vorbehalt zahlen und dann binnen 45 Tagen bei der Bußgeldstelle (services des amendes) Einspruch einlegen. ld/mid


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