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Verkehrsprobleme durch Fehl-Navigation

LKW auf Abwegen – Frühzeitige Beschilderung und Signale können helfen

Navigationsgeräte wirken sich im Allgemeinen positiv auf den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit aus. Doch jetzt zeigt eine aktuelle ADAC-Studie, dass viele Städte und Gemeinden mehr und mehr auch die negativen Seiten des massenhaften Einsatzes von Navigationsgeräten beklagen. Bei einer Umfrage, die der Club unter Kommunen mit mehr als 10 000 Einwohnern durchgeführt hat, meldeten 61 Prozent der Gemeinden teils erhebliche Verkehrs- und Sicherheitsprobleme. Zu 95 Prozent sind es LKW, die die Probleme verursachen und den Ärger der Einwohner heraufbeschwören.

Gut die Hälfte (52 Prozent) der von den Städten gemeldeten Probleme entstehen laut ADAC durch LKW, die nicht mehr wenden können – sei es, weil sie sich in Wohngebiete verirren, Nebenstraßen befahren oder gar in Sackgassen geraten. Nur unwesentlich kleiner (48 Prozent) ist die Zahl der Lastwagen, die Routenempfehlungen durch das Gemeindegebiet folgen, die für LKW ungeeignet sind.

Zu den Problemen kommt es nach Angaben der betroffenen Gemeinden vor allem dann, wenn Brummifahrer die Wegweisung an der Straße ignorieren (57 Prozent) oder Verkehrsbeschränkungen der Gemeinden missachten (43 Prozent). Knapp ein Drittel aller genannten Fälle ist nach Angaben des Clubs darauf zurückzuführen, dass die LKW-Beschränkungen den Navigationsgeräten unbekannt sind.

Der ADAC empfiehlt den Kartenherstellern, verbesserte Kartensoftware für LKW anzubieten, die speziell die für Brummi-Fahrer wichtigen Informationen beinhalten. Bei erkannten „Fehlführungen“ sollten die Kommunen nach Ansicht des Clubs Kontakt zu den Anbietern der Navigationssoftware aufnehmen und sie über bestehende und neue Straßen oder Beschränkungen informieren. Aber auch die LKW-Fahrer sind gefordert: Sie müssen die entsprechende Beschilderung unbedingt beachten. Um sie beispielsweise vor zu niedrigen Unterführungen zu warnen, schlägt der ADAC den Einsatz von flexiblen Höhenbegrenzungen vor.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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