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Verkehrsdelikte im Ausland – Neue Gesetzeslage bei Verkehrsverstößen im Urlaub beachten

Zum 1. Oktober 2010 tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, das die Ahndung von Verkehrsdelikten über die Grenzen des Urlaubslandes hinaus möglich macht. Im Ausland verhängte Bußgelder werden dann von deutschen Behörden verfolgt. Obwohl das Gesetz erst zum Oktober in Kraft tritt, können auch bereits Fahrverstöße zwischen Juni und September geahndet werden, wenn der Bußgeldbescheid erst

nach dem 30. September bei den zuständigen Behörden eingeht. Eine Vollstreckung ist dann aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten möglich, wenn ein Verstoß mehr als 70 Euro beträgt. Diese Summe wird oft schnell erreicht, da Bußgelder im Ausland meist höher sind als in Deutschland.
Das Strafgeld darf der Staat behalten, der es eingetrieben hat. „Autofahrer sollten die neue Gesetzeslage bei ihrem Fahrverhalten im diesjährigen Sommerurlaub berücksichtigen. Selbst kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen können die Urlaubskasse stark beanspruchen“, kommentiert Norbert Wulff, Vorstand der DA Direkt Versicherung das neue Gesetz.

Punktekonten in vielen EU-Ländern
Darüber hinaus haben viele EU-Mitgliedstaaten Punktekonten eingerichtet. Hier werden im Ausland gesammelte Verstöße registriert. „Wer allerdings sein Punktekonto im Ausland ausreizt, muss trotzdem kein Fahrverbot in Deutschland fürchten. Die gesammelten Verstöße werden nur im Urlaubsland registriert“, so der Versicherungsexperte weiter.

Besonderheiten der Urlaubsländer
Neben einer Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es noch weitere länderspezifische Besonderheiten. So muss etwa in Österreich auch am Tag das Abblendlicht eingeschaltet sein, sonst droht eine Geldstrafe. In Frankreich verschärft sich die Geschwindigkeitsbegrenzung bei Regen. „Am besten informieren sich Autofahrer im Vorfeld über die jeweiligen Besonderheiten ihres Urlaubsziels“, rät Wulff.

DA Direkt Versicherung, Bernd O. Engelien www.da-direkt.de


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