Verjährung einer Straftat oder
Ordnungswidrigkeit
Wann verjährt eine Straftat bzw. eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?
Die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr beträgt 3 Monate, allerdings nur, solange Sie wegen dieser Straftat weder einen Bußgeldbescheid noch eine öffentliche Klage bekommen haben. Falls dies der Fall ist, dauert die Verjährungsfrist 6 Monate.
Ordnungswidrigkeiten wegen Drogen- oder Alkoholdelikten verjähren in jedem Fall frühestens in 6 Monaten, Verkehrsstraftaten allerdings frühestens nach 3 Jahren.
Falls Ihnen vor Gericht ein Verfahren zur Last gelegt wird, welches gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit und eine Straftat ist, gilt hier als gesetzliche Verjährungsfrist, die Frist aus dieser Strafdrohung.
Interessante Infos zum Thema Verjährungsfristen:
- Geänderte StVO – Mit einer Bußgeldkatalog-Verschärfung werden vor allem die verkehrssicherheitsrelevanten Verkehrsverstöße intensiver geahndet. Ebenfalls wird in der StVO-Novelle festgeschrieben, dass Blitzer-Apps während der Fahrt nicht verwendet werden dürfen.
- Ein Alkoholwert von 2,62 Promille rechtfertigt eine MPU – In der Regel erfolgt die Verjährung einer MPU nach 15 Jahren. Insbesondere bei Drogen- und Alkoholverstößen gemäß § 24 a bis § 24 c Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG, richtet sich die Verjährungsfrist-Dauer entsprechend der allgemeinen Vorschrift des Paragrafen 31 Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG, nach dem Höchstmaß der angedrohten Geldbuße. (Verkehrsordnungswidrigkeiten: § 26 Abs. 3 StVG bei Ordnungswidrigkeiten, welche in § 6e StVG oder im Bußgeldkatalog geregelt sind, Paragraph 24 StVG, Verjährung Ordnungswidrigkeit § 31 OWiG, Fristen der Verfolgungsverjährung, § 34 des OWiG Vollstreckungsverjährung).
- Gerichtsurteil zum Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogen – Im verhandelndem Fall ist gemäß dem Verwaltungsgerichtshof Bayern unter anderem zu berücksichtigen, der einmalige Cannabis-Konsum des Autofahrers sowie die erste aktenkundige Auffälligkeit der Ordnungswidrigkeit.
- Nach der Punktereform – Die Verkehrssünder und die Eintragungen der Punkte in Flensburg sind weniger geworden, jedoch gibt es gravierende regionale Unterschiede. Die Zahl der geahndeten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten schwankt in den einzelnen Bundesländern erheblich. Die Autofahrer im Saarland dienen als Vorbild.
- Führerschein – Alkoholsucht ist nach 12 Monaten verjährt
- Urteil Verkehrsrecht – Klagender Fahrradfahrer bekommt größeren Schuldanteil
- Die bisherige Tilgungshemmung entfällt – jeder Verstoß verjährt künftig für sich
- Unsicherheit bei Verjährungsfristen
- Richtige Handhabung – Widerspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
- 1,6 Promille beim Radfahrer – Vermutung eines regel- und übermäßigen Alkoholkonsums
- Reform zum Verkehrssünder-Punktesystem vom Bundeskabinett verabschiedet
- Hohe Bußgelder für Wiederholungstäter
- Fahrtenbuchauflage auch bei verjährtem Vergehen