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Verjährung einer Straftat oder
Ordnungswidrigkeit

Wann verjährt eine Straftat bzw. eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?

Die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr beträgt 3 Monate, allerdings nur, solange Sie wegen dieser Straftat weder einen Bußgeldbescheid noch eine öffentliche Klage bekommen haben. Falls dies der Fall ist, dauert die Verjährungsfrist 6 Monate.

Ordnungswidrigkeiten wegen Drogen- oder Alkoholdelikten verjähren in jedem Fall frühestens in 6 Monaten, Verkehrsstraftaten allerdings frühestens nach 3 Jahren.

Falls Ihnen vor Gericht ein Verfahren zur Last gelegt wird, welches gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit und eine Straftat ist, gilt hier als gesetzliche Verjährungsfrist, die Frist aus dieser Strafdrohung.

 

 

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