Gerichtsurteile zu Kfz-Reparaturen und Werkstatt-Leistungen
Haben Sie Ärger mit ihrer Werkstatt oder haben Sie sich über eine mangelhafte oder unnötige Reparatur geärgert?
Nachfolgende finden Sie Urteile zu den Themen Probefahrt, Motorschaden, Kostenvoranschläge und gesetzliche Vorgaben zur Haftung.
Kfz-Versicherung – Vollkaskoschutz auch bei vorläufiger Deckungszusage?
Gilt der Vollkaskoschutz auch bei vorläufiger Deckungszusage? Hat ein Versicherungsnehmer bei der telefonischen Bitte um Überlassung einer Versicherungsbestätigung die Absicht geäußert, eine Vollkaskoversicherung zu beantragen, und erhält er daraufhin die Deckungskarte ohne ausdrückliche und hervorgehobene Beschränkung auf den Haftpflichtschutz, so genießt er vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung. So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, (Az.: 12 U 86)
Zu lange Probefahrt
Ein Mechaniker macht mit einem Kundenwagen eine Probefahrt von 156 Kilometer und wurde dabei auch noch geblitzt. Der Autohalter bekam den Anhörungsbogen zum Bußgeld und schaltete sofort einen Anwalt ein. Um dessen Honorar stritt man sich anschließend vor Gericht. Das Gericht entschied: Der Kunde hat vorschnell gehandelt und muss das Anwaltshonorar selbst zahlen. Das Bußgeld geht natürlich aufs Konto des Mechanikers und die Werkstatt muss ihrem Kunden 20 Euro Entschädigung zahlen, für eine nicht angemessene Probefahrt. (Az. 142 C 169/03)
Kostenvoranschlag grundsätzlich kostenlos
Ein Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten ist für den Kunden grundsätzlich kostenlos, so die Richter des AG Frankfurt. Vorausgesetzt, es wurde nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Vorsichtsmaßnahme: Den Kostenfaktor vor Auftragserteilung klären. (Az. 29 C 1168/97)
Haftung der Autowerkstatt
Ein Fahrzeug wurde regelmäßig in einer Werkstatt gewartet. Laut Inspektionsvorschrift war der Wechsel des Zahnriemens an der Reihe. »Das ist nicht nötig, der hält noch« war die Meinung des Werkstattleiters. Er irrte sich, denn kurze Zeit später blieb das Auto mit Motorschaden liegen. Nun muss die Werkstatt die Kosten für den Austauschmotor übernehmen; so entschieden die Richter jedenfalls. (LG Duisburg; Az.: 4 S 69/95)
Werkstatt muss bei Motorschaden haften!
Hat eine Werkstatt bei der Inspektion die Umlenkrolle nicht fachmännisch erneuert und kommt es deshalb zum Motorschaden, haftet die Werkstatt für den Schaden. Das OLG Hamm gab dem Besitzer eines gebrauchten Opel Omega Recht: Der Vorbesitzer des Fahrzeugs hat bei der 120.000er �Inspektion den Zahnriemen wechseln lassen. Doch die Werkstatt hatte vergessen, auch die alte Umlenkrolle zu erneuern. Begründung der Richter: Die Werkstatt hatte das Eigentum der neuen Besitzers verletzt. Der Schaden sei nur eingetreten, weil versäumt worden sei, Zahnriemen und Umlenkrolle gleichzeitig zu erneuern. (Az. 21 U 24/03)
Quelle der Gerichtsurteile: Deutsche Anwaltshotline und Juristischer Literatur-Pressedienst
Weitere Informationen zum Thema Straßenverkehr, Autopannen und Werkstätten:
- Reifenwechsel trotz Corona-Krise? In immer mehr Bundesländern gilt in der Corona-Krise ein Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen. Ist der Reifenwechsel ein triftiger Grund, um die Wohnung zu verlassen? Ja und nein! In manchen Bundesländern ist der Reifenwechsel in der Autowerkstatt erlaubt, in anderen wiederum nicht. Es ist deshalb ratsam, sich vorher zu informieren.
- Gesetzgebung in der EU – Es ist ratsam, sich für einen möglichen Autounfall in der Europäischen Union zu informieren, wie Sie im Ernstfall absichert wären. Ein solcher Vorfall, könnte sonst, aufgrund unterschiedlicher Versicherungsbedingungen, recht kostspielig werden.
- Gerichtsurteil zur Gewährleistungspflicht eines Händlers – Ein Gebrauchtwagenkäufer hat Anspruch auf einen Transportkostenvorschuss, wenn er sein Fahrzeug zur Nachbesserung über eine größere Distanz zur Werkstatt bringen muss, . So entschied der Bundesgerichtshof AZ VIII ZR 278/16.
- So schleppt man Pannenautos laut der Straßenverkehrsordnung richtig ab – Wenn das Fahrzeug noch fahrbereit ist und die Elektronik noch funktioniert, dürfen Autos ins Schlepptau genommen werden und in die nächste Werkstatt oder zum Abwracken geschleppt werden. Wichtig ist in jedem Falle, egal, ob Stange oder Seil, es dürfen fünf Meter nicht überschreiten werden. 20 Euro Bußgeld laut StVO kostet es, beim Abschleppen auf die Autobahn zu fahren oder dort im Pannenfall nicht die nächste Abfahrt zu nehmen.
- So verhält man sich richtig bei Bagatellunfällen
- Bremsmanöver kann teuer werden
- Gerichtsurteil Auffahrunfall – Kein Aussteigen bei einem Blechschaden
- Wichtige Urteile rund um die Schadensregulierung
- Verkehrsunfallflucht – Zettel dran und wegfahren, geht nicht
- Die Top Ten Ausreden beim TÜV
- Unverschuldeter Verkehrsunfall: Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten
- Autopannen: Fliegendes Warndreieck
- Werkstatt kann manches Hochwasser-Auto noch retten
danke für informationen
vielen dank für die wichtige Informationen