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Gerichtsurteile zu Kfz-Reparaturen und Werkstatt-Leistungen

Haben Sie Ärger mit ihrer Werkstatt oder haben Sie sich über eine mangelhafte oder unnötige Reparatur geärgert?

Nachfolgende finden Sie Urteile zu den Themen Probefahrt, Motorschaden, Kostenvoranschläge und gesetzliche Vorgaben zur Haftung.

 

Kfz-Versicherung – Vollkaskoschutz auch bei vorläufiger Deckungszusage?

Gilt der Vollkaskoschutz auch bei vorläufiger Deckungszusage? Hat ein Versicherungsnehmer bei der telefonischen Bitte um Überlassung einer Versicherungsbestätigung die Absicht geäußert, eine Vollkaskoversicherung zu beantragen, und erhält er daraufhin die Deckungskarte ohne ausdrückliche und hervorgehobene Beschränkung auf den Haftpflichtschutz, so genießt er vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung. So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, (Az.: 12 U 86)

Zu lange Probefahrt

Ein Mechaniker macht mit einem Kundenwagen eine Probefahrt von 156 Kilometer und wurde dabei auch noch geblitzt. Der Autohalter bekam den Anhörungsbogen zum Bußgeld und schaltete sofort einen Anwalt ein. Um dessen Honorar stritt man sich anschließend vor Gericht. Das Gericht entschied: Der Kunde hat vorschnell gehandelt und muss das Anwaltshonorar selbst zahlen. Das Bußgeld geht natürlich aufs Konto des Mechanikers und die Werkstatt muss ihrem Kunden 20 Euro Entschädigung zahlen, für eine nicht angemessene Probefahrt. (Az. 142 C 169/03)

Kostenvoranschlag grundsätzlich kostenlos

Ein Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten ist für den Kunden grundsätzlich kostenlos, so die Richter des AG Frankfurt. Vorausgesetzt, es wurde nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Vorsichtsmaßnahme: Den Kostenfaktor vor Auftragserteilung klären. (Az. 29 C 1168/97)

Haftung der Autowerkstatt

Ein Fahrzeug wurde regelmäßig in einer Werkstatt gewartet. Laut Inspektionsvorschrift war der Wechsel des Zahnriemens an der Reihe. »Das ist nicht nötig, der hält noch« war die Meinung des Werkstattleiters. Er irrte sich, denn kurze Zeit später blieb das Auto mit Motorschaden liegen. Nun muss die Werkstatt die Kosten für den Austauschmotor übernehmen; so entschieden die Richter jedenfalls. (LG Duisburg; Az.: 4 S 69/95)

Werkstatt muss bei Motorschaden haften!

Hat eine Werkstatt bei der Inspektion die Umlenkrolle nicht fachmännisch erneuert und kommt es deshalb zum Motorschaden, haftet die Werkstatt für den Schaden. Das OLG Hamm gab dem Besitzer eines gebrauchten Opel Omega Recht: Der Vorbesitzer des Fahrzeugs hat bei der 120.000er �Inspektion den Zahnriemen wechseln lassen. Doch die Werkstatt hatte vergessen, auch die alte Umlenkrolle zu erneuern. Begründung der Richter: Die Werkstatt hatte das Eigentum der neuen Besitzers verletzt. Der Schaden sei nur eingetreten, weil versäumt worden sei, Zahnriemen und Umlenkrolle gleichzeitig zu erneuern. (Az. 21 U 24/03)

Quelle der Gerichtsurteile: Deutsche Anwaltshotline und Juristischer Literatur-Pressedienst

Weitere Informationen zum Thema Straßenverkehr, Autopannen und Werkstätten:

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2 Kommentare zu “ Gerichtsurteile zu Kfz-Reparaturen und Werkstatt-Leistungen ”

  1. Wissam

    danke für informationen

  2. Autoankauf

    vielen dank für die wichtige Informationen

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