Beantragt eine an Diabetes erkrankte Person die Fahrerlaubnis für Omnibusse, kann ein Gutachten notwendig sein, das einen gewissen Blutzucker-Bindungswert belegt. Ansonsten kann der
Führerscheinantrag abgelehnt werde. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden (Az. 7 K 3863/12).
Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte ein Mann die Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE beantragt. Ein Eignungsgutachten vom TÜV hatte ihm bestätigt, dass er die nötige Orientierungsleistung und Reaktionsfähigkeit mitbringt. Er legte noch eine ärztliche Bescheinigung vor, in dem eine genauere Untersuchung der Diabetes-Erkrankung empfohlen wurde, woraufhin das Amt ein fachärztliches Gutachten fordert. Der Antragsteller ließ sich vom Facharzt begutachten, der dann einen erhöhten Blutzucker-Bindungswert feststellte. Das Amt lehnte daraufhin die Fahrerlaubnis ab, wogegen der Antragsteller klagte.
Das Gericht bestätigte die Sicht der Behörde. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis für die verschiedenen Klassen habe. Eine Eignung für manche Fahrerlaubnisklassen könne bei einer Diabetes-Erkrankung in Ausnahmefällen nur dann gewährt werden, wenn eine gute Stoffwechselführung ohne Unterzuckerung nachgewiesen werden könne. ampnet/nic
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