Beweist ein Gutachten, dass ein älterer Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer durch
seine Fahrweise behindert oder gefährdet, darf ihm der Führerschein entzogen werden. So entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 4 L 484/15).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, wollte ein 95-Jähriger rückwärts aus einer Parkbox fahren. Nach eigenen Angaben verwechselte er dabei die Pedale und beschleunigte ruckartig in die falsche Richtung. Dabei setzte er seinen Wagen an einen Baum, seine Frau auf dem Beifahrersitz verletzte sich leicht am Bein. Die Führerscheinbehörde ordnete daraufhin eine Fahrt mit einem Gutachter an. Dieser beurteilte den betagten Fahrer als verkehrsuntauglich. Der Mann musste deshalb seinen Führerschein abgeben, womit er jedoch nicht einverstanden war.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Behörde recht. „Sie muss einem Fahrer die Fahrerlaubnis entziehen, wenn seine Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer gefährdet“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die gesetzliche Grundlage. Der Rentner habe während der 30-minütigen Fahrt mehrfach gravierend gegen zahlreiche Verkehrsregeln verstoßen und mit seinem Verhalten andere Fahrer behindert. Hohes Alter allein sei sicher kein Grund, dass jemand nicht mehr fahren dürfe. Die nicht bestandene Fahrprüfung allerdings schon. Dem Mann das Autofahren zu verbieten sei zwar ein großer Eingriff in die private Lebensführung, der weitreichende Folgen haben könne, so das Gericht. In diesem Fall stelle der Fahrer aber ein erhebliches Risiko für den öffentlichen Straßenverkehr dar, was diese Maßnahme rechtfertige. ampnet/Sm
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