Verursacht ein Fahrschüler einen Verkehrsunfall, so ist nicht automatisch der Fahrlehrer schuld.
Denn er ist nicht prinzipiell auch der Führer des Autos. Das hat das Amtsgericht Landstuhl (Az. 2 OWi 4286 Js 10115/16) in einem Urteil festgestellt.
Wie die Deutsche Anwaltshotline meldet, fuhr ein Fahrschüler mit seinem Fahrlehrer durch die Stadt. Als er an eine Vorfahrtsstraße kam, übersah er das heranfahrende vorfahrtsberechtigte Fahrzeug und es kam zum Zusammenstoß. Wegen der missachteten Vorfahrt sollte der Fahrlehrer ein Bußgeld von 120 Euro zahlen, weil er für den Unfall verantwortlich sei. Dagegen legte der Mann jedoch Widerspruch ein.
Das Amtsgericht Landstuhl gab ihm Recht und erklärte den Bußgeldbescheid in diesem Einzelfall für unwirksam. Der Fahrlehrer sei zum Unfallzeitpunkt nicht der Führer des Autos gewesen. Dafür hätte er aktiv beeinflussen müssen, wie der Fahrschüler lenkt und bremst. Wenn der Ausbildungsstand eines Schülers schon so weit fortgeschritten ist, dass eine normale Vorfahrtssituation keine Herausforderung mehr darstellen sollte, müsse der Lehrer hier nicht mit einem solchen Unfall rechnen, stellte der Richter fest.
Zwar habe ein Fahrlehrer die Pflicht, Unfälle seines Schützlings zu vermeiden. Es konnte hier aber nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Fahrlehrer nicht alles ihm Mögliche getan habe, um den Unfall noch zu verhindern. ampnet/jri
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