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Urteil Blitzerfoto: Temposünder muss zahlen

Ein Autofahrer ist auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen und muss trotzdem zahlen, Urteil des Oberlandesgerichts in Oldenburg:

Die eigene Tochter hat einen Autofahrer an einer Radarfalle jetzt 150 Euro gekostet. Wie das denn? Ganz einfach: Der Vater war bei dem Tempoverstoß auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen. Doch seine Tochter führte als Beifahrerin zu dem „geblitzten“ Auto und damit auch zum Fahrzeughalter.
Allein die Tatsache, dass die Tochter im Auto saß, reichte dem Gericht als Beweis, dass der Vater der Fahrer gewesen sein musste, berichtet das Portal fahrschule-online.de. Der Ertappte legte gegen das Urteil Beschwerde ein: Er sah durch die indirekte Beweisführung die Persönlichkeitsrechte seiner Tochter verletzt. Deswegen sei die Verwertung des Blitzerfotos nicht zulässig.
Doch das Oberlandesgericht Oldenburg war anderer Meinung (Aktenzeichen 2 Ss (Owi) 20/15): Beim Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes dürften auch unbeteiligte Personen mitfotografiert werden, wenn das unvermeidlich sei. Und bei der Verkehrsüberwachung sei das der Fall. Deswegen hielt das Oberlandesgericht die Verwertung des Beweisfotos für zulässig. mid/rhu
Bildunterschrift: mid Düsseldorf – Sollte der Autofahrer auf dem Foto des „Blitzers“ nicht zu erkennen sein, kann der Fahrzeughalter auch mithilfe des Beifahrers ermittelt werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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