Warum einfach, wenn´s auch umständlich geht. Nach dieser Devise scheinen die Macher der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgegangen zu sein. Beim Übersetzen hilft nun die
Deutsche Verkehrswacht. So lassen sich „Einfädelungsstreifen/Ausfädelungsstreifen“ auch schlüssig als „Auf- und Abfahrten“ bezeichnen. Ein „Fahrtrichtungsanzeiger“ meint schlicht den „Blinker“ am Auto oder Motorrad. Unter einem „Wartepflichtigen“ darf dann ein Verkehrsteilnehmer verstanden werden, der die „Vorfahrt“ gewähren muss nach der Regel „rechts vor links“.
Wortungetüme wie die „Parkraumbewirtschaftungszone“ für einen „Parkplatz“ sind keine Seltenheit. Auch der Begriff „Schallzeichen“ verdient eine Übersetzung, „Hupe“ wäre verständlicher ebenso wie „Ampel“ statt des umständlichen „Wechsellichtzeichens“.
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