Unfallretter sollen an erster Stelle an ihre eigene Sicherheit denken. Der wichtigste Tipp lautet, eine Warnweste im Auto zu deponieren. Sie macht den Unfallhelfer besser sichtbar und verhindert Folgeunfälle. Allerdings ist in Deutschland das Mitführen der Warnweste nur in
gewerblichen Fahrzeugen vorgeschrieben. Deshalb empfehlen die Versicherungsexperten auch Privatleuten unbedingt eine Weste in ihrem Fahrzeug zu deponieren. Sie weisen auch extra darauf hin, dass Angst vor Fehlern bei der Unfallsicherung, vollkommen unbegründet ist.
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Autofahrer und Ersthelfer auch dann voll versichert, wenn sie nicht alles richtig gemacht haben.
Leistet ein Verkehrsteilnehmer an einer Unfallstelle Hilfe, sollte er beim Absetzen eines Notrufs auf die Fragen wie Wo ist der Unfall passiert?, Was ist passiert?, Wie viele Personen sind verletzt und wie schwer? und Wer meldet den Unfall? vorbereitet sein. Diese Informationen sind für die Rettungskräfte wichtig; eine genaue Standortbeschreibung bringt Sanitäter und Polizei schneller vor Ort. Zuvor aber sollten laut dem Expertenrat der DA Direktversicherung die Ersthelfer das Risiko minimieren, selbst verletzt zu werden. Sie raten, mit eingeschalteter Warnblinkanlage möglichst am rechten Fahrbahnrand zu parken, einen Sicherheitsabstand von mindestens zehn Metern zum Unfallgeschehen einzuhalten und ihre Mitfahrer in Sicherheit zu bringen, am besten hinter der Leitplanke.
Stellt der Helfer das Warndreieck auf, sollte er unbedingt eine Warnweste überzuziehen. Damit ihn der fließende Verkehr besser erkennen kann. Diese nur wenige Euro teure Schutzkleidung gehört nach Ansicht der Fachleute in jedes Auto. Genauso sinnvoll ist es, das Warndreieck gut sichtbar vor sich her zu tragen, wenn der Helfer dem fahrenden Verkehr entgegen geht. Auf Autobahnen muss das Dreieck in einem Abstand von 150 bis 400 Meter hinter der Unfallstelle aufgestellt sein, auf Landstraßen im Abstand von etwa 100 Metern. Das gilt natürlich auch bei Pannen. An unübersichtlichen Stellen muss das Dreieck so platziert sein, dass es der nachfolgende Verkehr vor Erreichen der gefährlichen Passage sehen kann. gfm/mid Bildquelle: ADAC
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