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Teilkasko zahlt meist "Raketenschäden" am Auto

Sch?den am Auto durch Silvesterraketen m?ssen Fahrzeughalter oft bei der eigenen Teilkaskoversicherung einreichen. Sie kommt dann f?r die Reparaturkosten auf, wenn der Verursacher eines Lack- oder Brandschadens nicht ermittelt werden kann.

Das erl?utert der Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt. Ist der T?ter dagegen bekannt, m?sse dieser die Kosten ?bernehmen. Daher empfiehlt der AvD, einen ?Raketenschaden? zun?chst bei der Polizei anzuzeigen, bevor dieser der eigenen Versicherung gemeldet wird.

Cabriofahrer haben bei Brandsch?den am Stoffverdeck nach der Silvesternacht dagegen das Nachsehen, wenn sie ihren Wagen nur teilkaskoversichert haben. Laut AvD zahlt die Teilkasko bei Cabrios nur Sch?den, die durch eine Explosion verursacht wurden. Sie leistet also nur, wenn ein ?offenes Feuer? ausgebrochen ist, nicht jedoch Sch?den durch glimmende Feuerwerksraketen.

Der Autoclub r?t, Autos vor der Silvesternacht m?glichst gesch?tzt zu parken oder das eigene Fahrzeug besonders im Auge zu haben, wenn es vor dem Haus an der Stra?e abgestellt wird.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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