Im Straßenverkehr ist gute Sichtbarkeit ein entscheidender Sicherheitsfaktor. Das gilt vor allem im Spätherbst und im Winter, wenn die Dämmerung
morgens und abends in die verkehrsreiche Zeit fällt. Zudem verschlechtern Regen, Schneetreiben oder Nebel die Sicht häufiger als im Sommer.
Betroffen sind alle Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Radfahrer genauso wie Kraftfahrer, wie die Gesellschaft für Technische Überwachung betont.
Fußgänger sollten – egal ob sie gerade auf dem Weg in die Schule sind oder eine Jogging-Runde drehen – in der dunkleren Jahreszeit auf bunte und kontrastreiche Bekleidung achten. Am wichtigsten sind jedoch Reflektoren an Jacken, Mützen und Taschen oder aus reflektierendem Material gefertigte Westen. Das ist besonders wichtig für Kinder. Denn sie sind durch ihre kleinere Silhouette im Straßenverkehr weniger gut wahrzunehmen.
Ähnliche Empfehlungen wie für Fußgänger gelten auch für Radfahrer:
Reflektierende Elemente an Kleidung und Fahrradhelm unterstützen die Sichtbarkeit bei trübem Licht und schlechtem Wetter. Entscheidend ist zudem die Lichtanlage des Fahrrads. Sie besteht aus Frontscheinwerfer und Rücklicht, dazu Reflektoren vorn und hinten (im Bereich der Lichter und an den Pedalen) sowie seitlich (an den Speichen oder als Reflexstreifen auf dem Gummi). Erst diese Ausstattung gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) macht das Fahrrad verkehrssicher. Wer sein Rad im Herbst fit macht für den Wintereinsatz, sollte daher sämtliche Elemente kontrollieren und das Licht korrekt einstellen. Die Auswahl der zugelassenen Lichtanlagen für Fahrräder hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Mittlerweile gibt es dank LED-Technik auch Fahrradscheinwerfer mit Stand-, Tagfahr- und Fernlicht sowie Rücklichter mit Bremslichtfunktion. Auch Blinker sind seit Kurzem erlaubt und können die Sicherheit beim Abbiegen erhöhen.
Eine Pflicht zum Fahren mit Licht am Tag besteht in der Bundesrepublik für Autos nicht, es wird lediglich empfohlen. Dass die Maßnahme grundsätzlich sinnvoll ist, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bereits 2005 in einer Studie betont. Die Behörde geht davon aus, dass sich das Unfallrisiko dadurch verringert. Nicht umsonst sind seit 2011 alle Neuwagen mit Tagfahrlicht ausgestattet.
Für Motorradfahrer gilt hingegen schon seit über 35 Jahren die Lichtpflicht. Grundsätzlich zu empfehlen sind zusätzlich ungeachtet der Jahreszeit helle Schutzkleidung oder das Tragen einer Warnweste auf dem motorisierten Zweirad.
Zunehmend setzen die Hersteller aber mittlerweile auch auf (helleres) Tagfahrlicht an Stelle des herkömmlichen Abblendlichts.
Die Gesellschaft für Technische Überwachung erinnert außerdem daran, dass im Ausland abweichende Regeln gelten können. In vielen Ländern Europas müssen Autos am Tag mit eingeschaltetem Licht fahren. Bei Missachtung droht ein Bußgeld. In manchen Staaten, etwa in Italien, hingegen ist das Licht am Tag ausdrücklich nur auf Autobahnen und außerorts vorgeschrieben. ampnet/aum
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