Bei manchen Autofahrern herrscht noch immer Verwirrung darüber, wann ein stehender Bus überholt werden darf und wann nicht. Die Regel:
Fährt ein Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage eine Haltestelle an, gilt für die Fahrzeuge dahinter absolutes Überholverbot – auch dann, wenn mehrere Fahrspuren vorhanden sind. Steht der Bus allerdings mit Warnblinker in der Haltestelle, darf mit Schritttempo (höchstens 6 km/h) und ausreichend Sicherheitsabstand vorbeigefahren werden. Auch der Gegenverkehr muss sich daran halten, es sei denn, er ist durch einen Mittelstreifen oder Leitplanken abgetrennt. Der Grund: Autofahrer müssen immer mit Kindern rechnen, die, ohne auf den Verkehr zu achten, vor oder hinter dem Bus über die Straße laufen. „Beide Regeln, an die sich auch Motorrad-, Mofa- und Radfahrer zu halten haben, gelten auch für normale Linienbusse“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Bei Verstößen drohen jeweils Bußgelder ab 40 Euro.
Gerade unerfahrene ABC-Schützen sind auf dem Schulweg bei Dunkelheit besonders gefährdet. Um besser gesehen zu werden, sollten sie reflektierende Kleidung und Schulranzen tragen. Eltern erkennen geeignete Schultaschen an der DIN-Norm 58124. Sie schreibt großflächige Reflektorstreifen auf dem Tornister vor. Trägt der Ranzen zudem das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, das auch TÜV Rheinland vergibt, sind die verwendeten Materialien schadstofffrei. tuv.com
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.