Fürs kommende Pfingstwochenende sind für ganz Deutschland wieder Staus prognostiziert. Der Standstreifen auf Autobahnen ist tabu und ausschließlich Notfällen oder Pannenfahrzeugen vorbehalten. Ansonsten wird es richtig teuer:
Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen warnt ausdrücklich davor, auf Autobahnen den Standstreifen als Abkürzung zu missbrauchen. „Bei Staus oder zähfließendem Verkehr versuchen manche Autofahrer, oft auf abenteuerlicher Weise die Autobahn auf schnellstem Wege zu verlassen, und gefährden dabei sich und andere“, weiß der Unfallexperte. „Der Standstreifen darf nur nach Freigabe durch die Polizei als zusätzliche Fahrspur genutzt werden, beziehungsweise wird durch das entsprechende Verkehrszeichen erlaubt. Ansonsten ist der Standstreifen auf Autobahnen tabu und ausschließlich Notfällen oder Pannenfahrzeugen vorbehalten. Der Bußgeldkatalog sieht für Verstöße eine Geldbuße von 75 Euro sowie zwei Punkte im Verkehrszentralregister vor. tl/mid
Ähnliche Themen:
Verkehrsregeln von A bis Z
Auto und Verkehr – Was ist neu 2012
Alles über Bußgelder
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.