Anschnallpflicht – Fahren ohne Sicherheitsgurt
Wissenswertes zur Anschnallpflicht, Kindersicherung im Auto und zum Fahren ohne Sicherheitsgurt. Hier finden Sie die Strafen für die Verstöße gegen die Gurtpflicht in Deutschland.
Die europaweite Anschnallpflicht in allen Fahrzeugen gibt es seit dem 09. Mai 2006. Die Gurtpflicht besteht insbesondere auch für Omnibusse sowie für alle Nutzfahrzeuge. Verfügen alte Modelle über keinen Sicherheitsgurt, gilt diese Regelung allerdings nicht.
Das Risiko im Auto, schwer verletzt oder getötet zu werden, ist bei ungesicherten Kindern 7-mal größer als bei gesicherten Kindern.
Seit wann gibt es die Anschnallpflicht in Deutschland?
Die Anschnallpflicht in Deutschland wurde seit 1974 und europaweit seit 2006 eingeführt.
Für wen gilt die Anschnallpflicht?
Kinder und Erwachsene unterliegen der Anschnallpflicht.
Für wen gilt die Kindersicherung im Auto?
Für die Kindersicherung gilt allgemein, Kinder unter 1,50 Meter oder unter 12 Jahren dürfen nur auf speziellen Kindersitzen transportiert werden, die der Körpergröße und dem Körpergewicht angepasst sind.
Gibt es Ausnahmen bzw. eine Befreiung der Gurtpflicht?
Die Straßenverkehrs-Ordnung der Bundesrepublik Deutschland definiert in Paragraf 21 a Ausnahmen für die Anschnallpflicht. Hier Bei diesen muss der vorgeschriebene Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt werden.
Verstoß | Punkte | Bußgeld Euro | Fahrverbot |
wegen der Mitnahme eines oder mehreren Kindern ohne Kindersicherung – Rückhalteeinrichtung … | |||
… bei einem Kind | 1 P | 60 | nein |
… bei mehreren Kindern | 1 P | 70 | nein |
wegen der Mitnahme eines oder mehreren Kindern bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber mit Rückhalteinrichtung … | |||
… bei einem Kind | 30 | nein | |
… bei mehreren Kindern | 35 | nein | |
gegen die Anschnallpflicht – also Sicherheitsgurt nicht angelegt, dies gilt auch in Omnibussen, wenn Sie Fahrgast sind | 30 | nein |
Gibt es eine Anschnallpflicht für Tiere? Wie darf mein Hund im Auto mitfahren?
Eine Anschnallpflicht für Tiere gibt es nicht. Jedoch sind laut der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, Tiere wie eine Ladung zu behandeln. Und die muss so verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei plötzlichen Ausweichbewegungen oder bei einer Vollbremsung nicht hin- und herrollen, umfallen oder verrutschen (Paragraf 22 StVO). Wer dagegen verstößt, muss bei Gefährdung mit einem Punkt in Flensburg und mit einem Bußgeld bis zu 60 Euro rechnen.
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