Die Zahl der Anträge von Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern stieg um 15,4 Prozent auf 13 500. Dabei konnten fast 88 Prozent und damit 11 870 Anträge bereits im Vorverfahren geregelt werden, teilte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit.
Insgesamt 1 660 Verfahren gelangten bundesweit vor eine der 130 Schiedskommissionen. Davon wurden 51,3 Prozent durch einen Vergleich beendet. In 14,6 Prozent der Fälle entschied die Kommission für den Antragsteller, in 18,7 Prozent ging das Verfahren zugunsten der Werkstatt beziehungsweise des Gebrauchtwagenhändlers aus. Die restlichen Verfahren waren zum Ende des Berichtsjahres 2009 noch nicht abgeschlossen.
Die gegenüber dem Jahr 2008 deutlich gestiegene Zahl der Anträge weise auf eine wachsende Sensibilität der Verbraucher bei Wartungsaufträgen und Gebrauchtwagenkäufen hin, bewertet ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel die Entwicklung. Gleichzeitig zeige sich, wie wichtig das Kfz-Meisterschild als Markenzeichen für praktizierten Verbraucherschutz sei, denn nur Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen, die am blau-weißen Meisterschild zu erkennen seien, würden sich dem Schiedsverfahren unterwerfen.
Im Verhältnis zu den 67,8 Millionen Reparatur- und Wartungsaufträgen sowie den mehr als 3,6 Millionen Gebrauchtwagenverkäufen über den automobilen Fachhandel sei die Zahl der Anträge jedoch verschwindend gering, teilte der ZDK weiter mit. So gab es im Jahr 2009 lediglich in knapp 0,02 Prozent der Fälle Grund zur Beanstandung.
10 879 Anträge betrafen Wartungs- und Reparaturaufträge. Hauptgründe waren die Rechnungshöhe (4278 Fälle), „unsachgemäße Arbeit“ (3636 Anträge) und die Durchführung nicht in Auftrag gegebener Arbeiten (2871 Fälle).
Bei den Gebrauchtwagen-Schiedsstellen gingen 2664 Anträge ein und damit 204 weniger als im Jahr davor. Als Hauptgrund nannten die Verbraucher in 1576 Fällen „technische Mängel“. Bei 416 Anträgen wurde ein „Unfallschaden“ und in 117 Fällen eine „falsche Gesamtlaufleistung“ angegeben.
Vor vierzig Jahren wurden die ersten Kfz-Schiedsstellen am 12. Mai 1970 in Hamburg und am 1. Juni 1970 in München eingerichtet. Unter dem Motto „Vertragen statt klagen“ versuchen sie, Streitfälle außergerichtlich zu klären. automedienportal/jri
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