Im vergangenen Jahr gab es rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland. Entsprechend hoch ist die Wahrscheinlichkeit, an einem Unfall beteiligt zu sein oder als erster an einem Unfallort einzutreffen. In beiden Fällen heißt es zunächst einmal, möglichst
die Ruhe zu bewahren und überlegt zu handeln, rät die Gesellschaft für Technische Überwachung.
Ob als Unfallbeteiligter oder potenzieller Helfer:
Sofern möglich, sollte umgehend die Warnblinkanlage eingeschaltet werden, um weitere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf Gefahren aufmerksam zu machen. Wer auf einen Unfall zurollt, sollte den rückwärtigen Verkehr im Auge behalten und sein Fahrzeug am Fahrbahnrand abstellen. Ein Anhalten auf der Fahrbahn kann Auffahrunfälle provozieren.
Beim Aussteigen sollte auf jeden eine Warnweste getragen werden, die stets griffbereit sein sollte. Zwar ist es nicht vorgeschrieben, aber die Gesellschaft für Technische Überwachung empfiehlt allen Personen am Unfallort die Warnweste. Am besten sollten insgesamt vier Stück im Auto liegen. Es gibt sie auch in Kindergröße. Gesetzlich geregelt ist, dass in jedem Auto, Bus und Lkw mindestens eine Warnweste an Bord sein muss.
Ein Warndreieck sollte in ausreichendem Abstand vor der Unfallstelle aufgestellt werden. In der Stadt sind 50 Meter Abstand angemessen, auf der Landstraße 100 Meter, auf der Autobahn 150 bis 200 Meter. Als Orientierung dienen Leitpfosten, die auf Landstraßen meist alle 50 Meter stehen. Sofern möglich, sollte der Fußweg geschützt hinter einer Leitplanke oder abseits der Fahrbahn zurückgelegt werden. Zur eigenen Sicherheit hilft es, das Warndreieck so vor sich halten, dass die roten Reflexflächen in Richtung Verkehr zeigen.
Bei einem Unfall ist es entscheidend, nicht in Panik zu verfallen, betont die Gesellschaft für Technische Überwachung. Am besten verschafft man sich zunächst einen Überblick.
Besteht eine unmittelbare Gefahr?
Deutet Rauchentwicklung auf ein drohendes Feuer hin?
Benötigen Verletzte unverzüglich Erste Hilfe, bis professionelle Kräfte eintreffen?
Sind sie ansprechbar, reagieren sie präzise auf Fragen, oder sind sie bewusstlos?
Müssen sie aus einem Auto oder von der Fahrbahn geborgen werden?
Unverzüglich sollte der Rettungsdienst unter der europaweit gültigen Rufnummer 112 gerufen werden. Nach der eigenen Namensnennung sind konkrete Angaben zum Unfallhergang wichtig, zum Beispiel über die mutmaßliche Anzahl der Verletzten, erkennbare Verletzungen und der Standort. Bei der Lokalisierung in fremder Umgebung helfen Ortsschilder, Straßennamen, Kilometerangaben oder markante Punkte. Moderne Handys übermitteln der Rettungszentrale automatisch den aktuellen Standort. Unbedingt sollten eventuelle Nachfragen der Rettungsdienste abgewartet werden. Je präziser alle Angaben erfolgen, desto schneller und besser kann geholfen werden.
Bis professionelle Hilfe eintrifft, sollten Ersthelfer nach dem Absichern der Unfallstelle vor Ort bleiben. Zu tun gibt es meistens immer etwas: So können beruhigende Worte für Verletzte oder unter Schock stehende Unfallopfer Trost spenden. Müssen andere Verkehrsteilnehmer eventuell mit Handzeichen gewarnt werden? Wichtig ist aber stets, sich als Ersthelfer nicht selbst nicht in Gefahr zu bringen. Ist die Polizei eingetroffen, sollten eigene Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer bereitgehalten werden. Häufig stellen sich später Fragen nach dem Unfallhergang. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, können präzise Zeugenaussagen von Bedeutung für das Urteil sein. ampnet/aum
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