Wer die Rettungsgasse blockiert muss mit Bußgeld und bei einer Verkehrsbehinderung sogar mit einer Anzeige rechnen. Der Winter hat den Verkehr in vielen Teilen Deutschlands fest im Griff. Verschneite und vereiste Straßen sorgen für eine Zunahme der Unfälle.
Damit die Helfer schnell ans Ziel kommen, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Wer sie blockiert, gefährdet Menschenleben. Es droht ein Bußgeld von 20 Euro und bei einer Verkehrsbehinderung sogar eine Anzeige.
Wie es richtig geht, verrät der ADAC: Auf Straßen mit zwei Fahrstreifen je Richtung ist die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden. Autos auf der linken Spur fahren an den linken und die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand. Bei drei- und vierspurigen Autobahnen verläuft die Rettungsgasse zwischen der linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur. Der Standstreifen ist als Zufahrt nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist. mid/ts
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.