Flensburger Punktekonto 2013/ 2014 – Was passiert mit den bisherigen Punkten? Die Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei hat nun der Deutsche Bundestag beschlossen. Demnach werden nur
noch verkehrsgefährdende Verstöße mit einer Eintragung von einem bis drei Punkten je nach Schwere des Vergehens im Zentralregister bestraft.
Vor Inkraftsetzung muss noch der Bundesrat dem Vorhaben zustimmen.
Bisher belasteten Vergehen das Punktekonto mit einem bis zu sieben Punkten. Im Gegenzug aber sinkt die Punkte-Obergrenze von 18 Punkten auf 8 Punkte, ab der die Fahrerlaubnis erlischt. Inkrafttreten wird das neue Punktesystem voraussichtlich im kommenden Jahr, hierfür muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen.
Beim Erreichen von vier oder fünf Punkten erhalten die Verkehrsteilnehmer eine schriftliche Ermahnung, bei sechs oder sieben Punkten ist die Teilnahme an einem Fahreignungs-Seminar verpflichtend. Weiterhin möglich bleibt bei vier bis fünf Punkten der Abbau von bis zu zwei Punkten innerhalb von fünf Jahren durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungs-Seminar. Zudem verjähren die Punkte künftig separat. Je nach Schwere des Vergehens erfolgt dies nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher blieben alte Eintragungen bestehen, wenn der Betroffene durch ein erneutes Vergehen auffiel. Bestehende Punkte überträgt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in das neue System. Ihren aktuellen Punktestand können Verkehrsteilnehmer durch einen Antrag beim KBA per Post, über das Internet oder beim KBA vor Ort in Flensburg abfragen.
Außerdem hat der Bundestag eine Richtlinie zum elektronischen Halterdatenaustausch verabschiedet, die die grenzüberschreitende Ahndung von schweren Verkehrsdelikten in der EU erleichtert. Dazu zählen zum Beispiel Geschwindigkeitsübertretungen und das Überfahren roter Ampeln. ts/mid
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.