Wer die theoretische Führerscheinprüfung ablegt, darf nicht mehr seinen eigenen Dolmetscher mitbringen. Die Theorie-Prüfung ist laut einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts in deutscher oder einer der anderen elf akzeptierten Sprachen abzulegen. Im verhandelten Antrag wollte ein Prüfling
den Test in seiner tamilischen Muttersprache ablegen. Das Gericht verneinte ein solches Begehren, da nur elf Fremdsprachen akzeptiert sind [Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch (Vg Berlin, Az. 11 L 142.11)].
Bis Ende 2010 konnten fremdsprachige Anwärter in die Theorieprüfung auf eigene Kosten einen Dolmetscher mitbringen. In einer dem Auto- und Reiseclub Deutschlands (ARCD) vorliegenden Antwort auf eine schriftliche Parlamentarieranfrage erklärte die Bundesregierung, dass die Prüfung mit Übersetzer einem ?erheblich höheren Betrugsrisiko unterliegt und zunehmend Manipulationen auftraten?. In der Praxis war schwer zu kontrollieren, ob die Lösungsantworten vom Dolmetscher oder vom Prüfling kamen. bp/mid
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