Darf man mit Gnade rechnen, wenn man unmittelbar nach der Ortseinfahrt mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird?
Nein! Wer unmittelbar nach der Ortseinfahrt mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, darf nicht mit Gnade rechnen.
Entgegen der landläufigen Meinungen sind nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) solche Messungen durchaus verwertbar. „Es gibt von Gesetzes wegen keinen Toleranzbereich beim Tempo, den man im Bereich von Ortseinfahrten gewissermaßen einkalkulieren darf“, erklärt Volker Lempp, ACE-Verkehrsrechtsexperte.
Demnach sind Verwaltungsrichtlinien, die einen Einsatz von Messgeräten beispielsweise erst 150 Meter nach dem Ortseingangsschild erlauben, nicht allein maßgebend. „Es handelt sich hierbei nicht um unmittelbar geltende gesetzliche Bestimmungen, sondern um rein innerdienstliche Vorschriften für die Polizeiarbeit“, so Lempp. Viele Gerichte lassen einen entsprechenden Einwand daher nicht gelten und reduzieren auch nicht das Bußgeld. Steht neben dem Bußgeld allerdings ein Fahrverbot im Raum, bestehen nach Einschätzung des Rechtsexperten durchaus gute Chancen, mit einer Geldsanktion davonzukommen. bp/mid
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