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Recht: Schadenfreiheitsrabatt trotz Unfalls behalten

Wer einen Verkehrsunfall verursacht und den entstandenen Schaden selbst begleicht, muss bei der Kfz-Versicherung keine Zurückstufung im sogenannten Schadenfreiheitsrabatt und somit keine höhere Versicherungsprämie fürchten. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) haben viele Versicherungsnehmer nach Angaben des Deutschen Anwaltsvereins die Möglichkeit, den verloren geglaubten Schadenfreiheitsrabatt sogar noch nachträglich zu retten. Voraussetzung:

Voraussetzung sind allerdings mindestens zwei unterschiedliche Kfz Versicherungen, was unter anderem vorkommen kann, wenn man einen Anhänger mitnimmt. In dem verhandelten Verfahren ging es eigentlich um einen Streit zwischen zwei Versicherungsunternehmen. Der Lenker eines Fahrzeuggespanns verursachte einen Unfall. Die Zugmaschine des Unfallgespanns war bei der einen Assekuranz versichert und der Anhänger bei einem anderen Versicherungsunternehmen.

Der Versicherer der Zugmaschine zahlte an die Geschädigten Schadensersatz und verlangte von dem Versicherer des Anhängers die Erstattung der Hälfte seiner Aufwendungen. Diesem Begehren hat der BGH entsprochen. Aus diesem Grunde prüfen nun viele Versicherer, ob sie in der Vergangenheit Schäden reguliert haben, bei denen ein Anhänger beteiligt war.
Das hat erhebliche Auswirkungen für die Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter, denn wenn ein Versicherer die Hälfte seiner Aufwendungen von dem Versicherer des Anhängers erstattet erhält, kann es sich für den Versicherungsnehmer doch wieder lohnen, die zweite Hälfte dieser Aufwendungen selbst zu zahlen, um so seinen ursprünglichen Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten. Seine wegen der Zurückstufung für die Vergangenheit zu viel gezahlten Versicherungsprämien bekommt er dann erstattet (BGH, Az. IV ZR 279/08). li/mid Bildquelle:ARAG


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