Betrunken Fahrrad fahren – Mit welchen Konsequenzen müssen Sie rechnen? Wer sein Auto zu Hause lässt und mit reichlich Alkohol im Blut auf dem Fahrrad erwischt wird,
muss unter Umständen mit einem Führerscheinentzug rechnen und darf zukünftig nur noch zu Fuß gehen. Diese Erfahrung musste ein Radler im Raum München machen, der mit 1,96 Promille auf dem Fahrrad erwischt worden war. Nach dem Vorfall wurde er von der Führerscheinstelle aufgefordert, das Gutachten einer gemeinhin Idiotentest genanntes Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) beizubringen. Das Gutachten sollte aussagen, ob er sowohl zum Führen von Kraftfahrzeugen als auch von „fahrerlaubnisfreien“ Fahrzeugen geeignet sei.
Nach den geltenden Regelungen des Fahrerlaubnisrechts sind die Straßenverkehrsbehörden verpflichtet, eine MPU anzuordnen, wenn jemand mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr gestellt wird. Dabei beschränkt sich diese Forderung des Gesetzgebers nicht nur auf Fahrten mit Kraftfahrzeugen, sondern gilt für Fahrzeuge aller Art.
Der Betroffene hatte aber kein Einsehen und brachte das Gutachten nicht bei. Deshalb wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Ihm wurde sogar verboten, Fahrrad zu fahren. Dieses Vorgehen der Behörde bestätigte das Verwaltungsgericht München in vollem Umfang. Die entzogene Fahrerlaubnis beziehe sich natürlich auf Kraftfahrzeuge. Nach Ansicht der Richter bestehe aber auch eine erhebliche Besorgnis, dass der Betroffene zukünftig wiederum alkoholisiert Fahrrad fährt. Keinesfalls sei die von einem betrunkenen Fahrradfahrer ausgehende Gefahr geringer als bei einem Kraftfahrer. Darüber hinaus sei der auslösende Vorfall eine Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad gewesen. Da daneben eine MPU verweigert wurde, konnte das Gericht keine Aussage zum Verantwortungsbewusstsein des Betroffenen treffen. Daher musste die Behörde zur Wahrung der Sicherheit die Benutzung von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ebenfalls untersagen (VG München, Urteil vom 25.10.2010; M6b K10.586// DAR 2010, 656//). Michael Winterscheidt/mid Bild: Peter Kirchhoff / pixelio.de
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