Flensburger Punkte – das Punktesystem
Wissenswertes zum Punktesystem in Flensburg. Hier erfahren Sie, wie viel Punkte Sie im Verkehrszentralregister für eine jeweilige Straftat bekommen. Das Punktesystem mit seinem einheitlichen Maßnahmen- und Punktekatalog ist für alle Bürger gleich. Haben Sie 8 Punkte, ist der Führerschein weg.
Punktebewertung und Punktesystem
Die Punkte werden in Deutschland nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung und der Fahrerlaubnisverordnung im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg registriert. Seit 01. Mai 2014 wurde das Verkehrszentralregister (VZR) durch das Fahreignungsregister (FAER) abgelöst. Im Fahreignungsregister werden zum einen Verkehrsverstöße eingetragen, die direkten Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben und zum anderen eine Bußgeldhöhe von mindestens 60 Euro erreichen. Verkehrsdelikte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht mehr erfasst. Ihren Punktestand können Sie kostenlos abfragen.
Wie ist das neue Punktesystem?
Seit 01. Mai 2014 wird auf eine Eintragung im Verkehrszentralregister Flensburg verzichtet, wenn der Verstoß keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit hat.
Beispielsweise folgende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten entfallen:
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
- Befahren der Umweltzone ohne Plakette
- Verstoß gegen die Kennzeichen-Regelung
- Verstoß gegen die Fahrtenbuch-Auflage
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
- Beleidigungen im Straßenverkehr
- Verkehrsunfall mit leichter Verletzung
Geahndet werden allerdings Verkehrsdelikte auch in Zukunft.
Das bisherige Mehrfach-Punktesystem wurde durch das neue Fahreignungs-Bewertungssystem abgelöst.
Zur Orientierung dient der Punktetacho, der die einzelnen Maßnahmen-Stufen 1 bis 8 in den Farben grün, gelb, rot und schwarz anzeigt:
Vormerkung (grün) | 1 – 3 Punkte |
Ermahnung (gelb) | 4 – 5 Punkte |
Verwarnung (rot) | 6 – 7 Punkte |
Entziehung der Fahrerlaubnis (schwarz) | 8 Punkte |
Im FAER werden Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten wie folgt bewertet:
- 1 Punkt Schwerer Verstoß (Ordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen, jedoch ohne Regelfahrverbot und mindestens 60 Euro Bußgeld)
- 2 Punkte Sehr schwerer Verstoß (Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug und Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen)
- 3 Punkte Schwere Straftat (Entziehung der Fahrerlaubnis)
Was passiert, wenn man einen Flensburger Punkt bekommt?
1 Punkt bekommen Verkehrssünder für folgende Ordnungswidrigkeiten:
- Vorfahrtsverstoß
- Rechtswidriges Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
- Höchstgeschwindigkeit überschritten innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 21 km/h bis 30 km/h
- Höchstgeschwindigkeit überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 26 km/h bis 40 km/h
- Erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
- Missachtung von Park- oder Halteverbote mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen
- Fehlerhafte bzw. defekte Beleuchtung
- Rechtswidriges Verhalten an Bahnübergängen
- Rechtswidriges Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
- Verkehrswidrige Benutzung von Autobahnen und Kraftstraßen
- Missachtung von Vorschriftszeichen
- Missachtung von Verkehrshindernissen
- Missachtung von Wechsellichtzeichen sowie Dauerlichtzeichen und Grünpfeil an der Ampel
- Vorschriften beim liegengebliebenem Fahrzeugen nicht beachtet
- Nichtbeachtung des Haltegebots eines Polizisten
- Missachtung von Richtzeichen
- Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Anordnungen und Auflagen
- Verkehrswidriges Verhalten am Fußgängerweg
- Übermäßige Straßenbenutzung
- Ladungsvorschriften nicht eingehalten
- Sonstige Pflichten des Kraftfahrzeugführers nicht eingehalten
- Personenförderungs- und Sicherungspflichten nicht eingehalten
- Vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen
- Zuwiderhandlung bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Zuwiderhandlung beim Führen von Kfz ohne Begleitung
- Fahren ohne Zulassung
- Missachtung beim Betriebsverbot und Beschränkung
- Missachtung der HU-Frist für Kraftfahrzeuge und Anhänger
- Verstoß gegen die Verantwortung für den Fahrzeug-Betrieb
- Verstoß gegen die Abmessungen von Kfz und Fahrzeugkombinationen
- Verstoß gegen Kurvenlaufeigenschaften
- Parkverbot und Halteverbot missachtet mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen
- Missachtung der Achslast- und Anhängelast-Vorschriften
- Vorschriften bei der Besetzung von Kraftomnibussen nicht eingehalten
- Falsche Bereifung
- Als Verlader, Fahrzeugführer oder Beförderer gefährliche Güter nicht korrekt gesichert
- Missachtung der Stützlast-Vorschriften
- Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzer-Vorschriften
Was passiert, wenn man 2 Punkte in Flensburg bekommt?
2 Punkte erhält man für folgende besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten:
- Nötigung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung – soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
- Kennzeichenmissbrauch – soweit kein Fahrverbot angeordnet wurde
- Unterlassene Hilfeleistung – soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Überholverbot nicht beachtet
- Vollrausch – soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
- Trunkenheit im Straßenverkehr
- Drogen und Alkohol am Steuer (Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr)
- Gefährdung und gefährliche Eingriffe des Verkehrs
- Führen, Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs trotz Fahrverbot
- Erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als 3/10, 2/10 und 1/10 des halben Tachowerts
- Höchstgeschwindigkeit überschritten innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 31 km/h bis über 70 km/h
- Höchstgeschwindigkeit überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 41 km/h bis über 70 km/h
- Rechtswidriges Wenden, Rückwärtsfahren oder in falsche Fahrtrichtung fahren auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- Verstoß gegen die Wartepflicht an einem Bahnübergang
- Missachtung von Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen mit Gefährdung und Sachbeschädigung oder länger als 1 Sekunde rot
- Teilnahme an Autorennen
Was passiert bei 3 Punkte?
3 Punkte erhalten Verkehrssünder für folgende Straftaten, sofern der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet wurde:
- Nötigung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Unterlassene Hilfeleistung
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Trotz Fahrverbot oder Verwahrung ein Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis gefahren, angeordnet oder zugelassen
- Trunkenheit am Steuer
- Vollrausch
- Kennzeichenmissbrauch
Wann verjähren die Punkte in Flensburg?
Flensburger Punkte verjähren wie folgt:
- 1 Punkt (Ordnungswidrigkeit) verjährt nach 2 ½ Jahren
- 2 Punkte (Ordnungswidrigkeit oder Straftat) haben eine Verjährungsfrist von 5 Jahren
- 3 Punkte (Straftat) verjähren nach 10 Jahren
Hinweis zur Punkte-Löschung: Wenn Ihr Punkteeintrag aufgrund der Verjährung gelöscht wird, bleibt dieser Vorgang der Löschung trotzdem ein weiteres Jahr im Fahreignungsregister, kurz FAER gespeichert.
Hier finden Sie das Punktesystem, welches bis zum 30. April 2014 Gültigkeit hatte:
Die im Verkehrszentralregister erfassten Entscheidungen waren wie folgt zu bewerten:
7 Punkte bekam man bei folgenden Straftaten:
- Vollrausch
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Gefährdung des Straßenverkehr grob verkehrswidrig bzw. rücksichtslos, z. B. Vorfahrtsmissachtung, Missachtung des Rechtsfahrgebotes
6 Punkte bekam man bei folgenden Straftaten:
- Kennzeichenmissbrauch
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren trotz Fahrverbot
5 Punkte bekam man bei folgenden Straftaten:
- Nötigung
- Körperverletzung
- Unterlassene Hilfeleistung
- Unbefugter Gebrauch eines Kfz
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sondern das Gericht die Strafe als gemildert ansieht
Interessante Informationen rund um die Punkte in Flensburg:
- Nichts darf verrutschen oder herunterfallen – Bei nicht ausreichend gesicherter Ladung im PKW droht bei Gefährdung ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
- Autofahren im Winter kann teuer werden – Wer bei Schneefall, Eis und Glätte mit Sommerreifen unterwegs ist, zahlt ein Bußgeld von 60 Euro und bekommt einen Flensburger Punkt. Ferner ist zu beachten, dass bei einem Verkehrsunfall sich das Bußgeld verdoppelt und der Versicherungsschutz wegfallen kann.
- Unterschiedliche Vorschriften für Autofahrer in der Europäischen Union – Die Verkehrsregeln in den EU-Nachbarstaaten unterscheiden sich zum Teil erheblich von den hierzulande geltenden Vorschriften.
- Stau auf der Autobahn – Teuer wird es, wenn Sie den Seitenstreifen benutzen, um sich am Stau vorbei zu schlängeln. Das wird, wenn Sie erwischt werden, mit Bußgeld und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei bestraft.
- Punkte in Flensburg – Was hat die Punktereform gebracht? Die gute Nachricht ist, es gibt seitdem weniger Sünder und weniger Punkteeinträge in Flensburg.
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