Bei einer neu erteilten Fahrerlaubnis startet der betreffende Verkehrsteilnehmer mit einem unbelasteten Punktekonto. Das gilt auch:
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bei zwischenzeitlich neuen Verkehrsverstößen. So hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden und damit die kostenpflichtige Verwarnung einer Führerscheinbehörde für rechtswidrig erklärt (Az. 4 K 971/12).
Im verhandelten Fall hatte ein Lkw-Fahrer seinen Führerschein verloren, da er die Höchstgrenze von 18 Punkten erreicht hatte. Danach erwischte ihn die Polizei mehrmals beim Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dafür wurde der Mann bereits rechtskräftig verurteilt und bestraft. Im Anschluss unterzog er sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und erlangte aufgrund des positiven Gutachtens seinen Führerschein zurück.
Als der Fahrer danach aber erneut einen Punkt wegen zu schnellem Fahren bekam, verwarnte ihn die Führerscheinstelle wegen seines Punktestands von insgesamt 13 Punkten mit einem Gebührenbescheid über 21 Euro. Dagegen legte der Führerscheininhaber Widerspruch ein, denn mit der Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis seien alle vorherigen Punkte gelöscht worden.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab dem Kläger recht und stellte klar, dass eine wiedererlangte Fahrerlaubnis, die aufgrund einer positiven MPU neu erteilt wurde, mit leerem Punktekonto startet. „Der Gesetzgeber gewährt hier bewusst eine Löschung aller Punkte, wenn das MPU-Gutachten Einsicht feststellt und eine günstige Entwicklung prognostiziert“, erklärt Rechtsanwältin Jetta Kasper von der Deutschen Anwaltshotline. mid/ts
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