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Halte- und Parkverbot – Bußgelder und Punkte

Standen Sie im Parkverbot oder Halteverbot? Dann müssen Sie mit einem Bußgeld und Punkteeintrag rechnen. Hier erfahren Sie, was Ihnen dieser Verkehrsdelikt kostet.

Bei den einzelnen Verboten ist zu unterscheiden zwischen:

Halteverbot: Hier dürfen Sie überhaupt nicht halten.

Parkverbot (eingeschränktes Halteverbot): Hier ist das Halten bis zu 3 Minuten erlaubt.

Parken: Hier verlassen Sie Ihr Fahrzeug und Halten länger als drei Minuten.

Parkplätze für Behindere: Hier dürfen Sie nur mit blauen Parkschein parken. Ein Ausweis für Schwerbehinderte alleine rechtfertig noch nicht das Benutzen eines Behindertenparkplatzes. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung (blauer Parkausweis) notwendig. Dieser Parkausweis ist in allen Staaten der Europäischen Union gültig. Das Dokument muss von außen gut sichtbar sein und sein Besitzer muss die Ausnahmegenehmigung immer mitführen. Lediglich schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinde Menschen (Merkzeichen Bl) haben nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 46 Abs . 1 Nr. 11 das Recht, diese Genehmigung zu bekommen und die ausgewiesenen Parkplätze zu nutzen.

Was kostet das Parken im Halteverbot?
 
Seit 09. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog im Straßenverkehr. Falschparker müssen deutlich mehr bezahlen.

Einfache Verstöße kosten 55 Euro statt 15 Euro. Dazu zählen unter anderem das unerlaubte Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Behinderten-, Carsharing- und Elektroauto-Parkplätzen.

Bei schweren Verstößen ist ein Punkteeintrag im Fahreignungsregister vorgesehen, wenn durch das verbotswidrige Halten oder Parken auf Fahrradschutzstreifen, in zweiter Reihe oder Parken auf Gehwegen und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Radweg oder Gehweg länger als 1 Stunde parkt. Eine Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen örtlichen Behörden.  

Halteverbot

Verstoß Buß­geld Euro mit Be­hinde­rung
Umzulässig gehalten 25 40
… in zweiter Reihe gehalten 55 80
Verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn gehalten 25 40
… auf einem Radweg bis zu 110 bis zu 110
Verbotswidrig auf einem Einfädelungsstreifen bzw. auf einem Ausfädelungsstreifen gehalten 55 bis zu 100
Vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt gehalten 55 bis zu 100
Verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen gehalten 55 bis zu 100
Auf der Autobahn/ Kraftfahrstraße gehalten 55 bis zu 100

Parkverbot

Verstoß Punk­te Buß­geld Euro mit Be­hinde­rung
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurfe geparkt   35 bis zu 100
… länger als 1 Stunde   55 bis zu 100
wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist 1 P 55 bis zu 100
Unzulässig geparkt   25 25
… länger als 1 Stunde   40 50
Unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt 1 P 55 70
… länger als 1 Stunde 1 P 70 80
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt 1 P 55 100
Unzulässig auf Schutzstreifen für Radfahrer geparkt 1 P 55 70
… länger als 3 Stunden 1 P 70 bis 100

Unberechtigt auf Schwerbehindertenparkplatz geparkt

  55  
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt 1 P 55 bis 100

Überschreitung der Parkzeit

Verstoß Bußgeld Euro
An einer Abgelaufenen Parkuhr, ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt … bis zu 30 min 20
… bis zu 1 Stunde 25
… bis zu 2 Stunde 30
… bis zu 3 Stunde 35
… über 3 Stunden 40

 

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Parken im Winter – Kennen Sie die Winterparkregeln? Das Parken bei winterlichen Straßenverhältnissen stellt Autofahrer vor eine besondere Herausforderung. Sie sollten vor allem auf die Platzwahl achten. 

Verkehrsregeln in Deutschland – Knapp 36 Prozent der Radfahrer und circa 40 Prozent der Autofahrer missachten laut einer Verkehrssicherheitskampagne des Automobilclubs ACE regelmäßig die Verkehrsregeln. Im Rahmen der bundesweiten Aktion wurde das Verhalten im Straßenverkehr von mehr als 30.000 Autofahrern und über 22.000 Fahrradfahrern analysiert und ausgewertet. Das häufigste Fehlverhalten ist demnach bei Autofahrern der ausbleibende Schulterblick und bei den Radlern das Fahren über einen Zebrastreifen und den Fußgängerüberweg freizuhalten.

Die meisten Verkehrsunfälle passieren beim Rangieren und Parken – Der technische Fortschritt (z.B. Parksysteme) kann dazu beigetragen, das Risiko von ärgerlichen Parkremplern deutlich zu senken.

Benötigt ein Fahrradweg Schilder? – Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 14 K 6395/16) ist der Auffassung, dass eine Kennzeichnung auf dem Asphalt genügt, um einen Fahrradweg als solchen zu markieren.

So wird das Falschparken richtig teuer – Autofahrer müssen richtig tief in die Tasche greifen, wenn ihr Pkw abgeschleppt wurde, weil dieser verbotenerweise einen Gehweg, Fußgängerüberweg bzw. eine Fußgängerzone, eine Feuerwehreinfahrt, eine Bushaltestelle oder einen Anwohner- bzw. Behindertenparkplatz zuparkte.

 

Rund um das Parken gibt es zahlreiche Irrtümer, wie beispielsweise:

Ein Motorrad braucht keine Parkscheibe.

 
Ein ordnungsgemäß abgestelltes Auto darf nicht abgeschleppt werden.
 
Einen Parkplatz freihalten ist erlaubt.
 
Französisch einparken.
 
 
Wo kracht es am meisten absichtlich oder auch versehentlich?
 
Zu den gefährlichsten Stellen, wenn es um Fußgänger und Radfahrer geht, gehören Bushaltestellen, Parkrempler mit Fahrerflucht. Es drohen Bußgeld, Punkte und Führerscheinentzug.
 
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Falsch geparkt – schnell abgeschleppt.
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Ein Kommentar zu “ Halte- und Parkverbot – Was kostet das Parken im Halteverbot? ”

  1. u.b.

    Der neue Bußgeldkatalog

    Seit 09.11.2021 gibt es Änderungen der Buß- und Verwarngelder.

    Beispielsweise wird nun für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro fällig.

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