Halte- und Parkverbot – Bußgelder und Punkte
Standen Sie im Parkverbot oder Halteverbot? Dann müssen Sie mit einem Bußgeld und Punkteeintrag rechnen. Hier erfahren Sie, was Ihnen dieser Verkehrsdelikt kostet.
Bei den einzelnen Verboten ist zu unterscheiden zwischen:
Halteverbot: Hier dürfen Sie überhaupt nicht halten.
Parkverbot (eingeschränktes Halteverbot): Hier ist das Halten bis zu 3 Minuten erlaubt.
Parken: Hier verlassen Sie Ihr Fahrzeug und Halten länger als drei Minuten.
Parkplätze für Behindere: Hier dürfen Sie nur mit blauen Parkschein parken. Ein Ausweis für Schwerbehinderte alleine rechtfertig noch nicht das Benutzen eines Behindertenparkplatzes. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung (blauer Parkausweis) notwendig. Dieser Parkausweis ist in allen Staaten der Europäischen Union gültig. Das Dokument muss von außen gut sichtbar sein und sein Besitzer muss die Ausnahmegenehmigung immer mitführen. Lediglich schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinde Menschen (Merkzeichen Bl) haben nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 46 Abs . 1 Nr. 11 das Recht, diese Genehmigung zu bekommen und die ausgewiesenen Parkplätze zu nutzen.
Einfache Verstöße kosten 55 Euro statt 15 Euro. Dazu zählen unter anderem das unerlaubte Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Behinderten-, Carsharing- und Elektroauto-Parkplätzen.
Bei schweren Verstößen ist ein Punkteeintrag im Fahreignungsregister vorgesehen, wenn durch das verbotswidrige Halten oder Parken auf Fahrradschutzstreifen, in zweiter Reihe oder Parken auf Gehwegen und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Radweg oder Gehweg länger als 1 Stunde parkt. Eine Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen örtlichen Behörden.
Halteverbot
Verstoß | Bußgeld Euro | mit Behinderung |
Umzulässig gehalten | 25 | 40 |
… in zweiter Reihe gehalten | 55 | 80 |
Verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn gehalten | 25 | 40 |
… auf einem Radweg | bis zu 110 | bis zu 110 |
Verbotswidrig auf einem Einfädelungsstreifen bzw. auf einem Ausfädelungsstreifen gehalten | 55 | bis zu 100 |
Vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt gehalten | 55 | bis zu 100 |
Verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen gehalten | 55 | bis zu 100 |
Auf der Autobahn/ Kraftfahrstraße gehalten | 55 | bis zu 100 |
Parkverbot
Verstoß | Punkte | Bußgeld Euro | mit Behinderung |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurfe geparkt | 35 | bis zu 100 | |
… länger als 1 Stunde | 55 | bis zu 100 | |
wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist | 1 P | 55 | bis zu 100 |
Unzulässig geparkt | 25 | 25 | |
… länger als 1 Stunde | 40 | 50 | |
Unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt | 1 P | 55 | 70 |
… länger als 1 Stunde | 1 P | 70 | 80 |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt | 1 P | 55 | 100 |
Unzulässig auf Schutzstreifen für Radfahrer geparkt | 1 P | 55 | 70 |
… länger als 3 Stunden | 1 P | 70 | bis 100 |
Unberechtigt auf Schwerbehindertenparkplatz geparkt |
55 | ||
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 1 P | 55 | bis 100 |
Überschreitung der Parkzeit
Verstoß | Bußgeld Euro |
An einer Abgelaufenen Parkuhr, ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt … bis zu 30 min | 20 |
… bis zu 1 Stunde | 25 |
… bis zu 2 Stunde | 30 |
… bis zu 3 Stunde | 35 |
… über 3 Stunden | 40 |
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Rund um das Parken gibt es zahlreiche Irrtümer, wie beispielsweise:
Ein Motorrad braucht keine Parkscheibe.
Der neue Bußgeldkatalog
Seit 09.11.2021 gibt es Änderungen der Buß- und Verwarngelder.
Beispielsweise wird nun für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro fällig.