Seit gestern, 01. Juli 2009, sind laut der aktuellen Notrufverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums Notrufe per Handy nur noch möglich, wenn eine freigeschaltete SIM-Karte im Gerät eingelegt ist. In der Vergangenheit konnten im Notfall auch mit einem Handy ohne SIM-Karte Rettungsdienste sowie die Polizei erreicht werden. Besonders Prepaid-Kunden,
die ihr Handy selten verwenden, sollten deshalb ab spätestens Mittwoch regelmäßig prüfen, ob ihre SIM-Karte weiterhin betriebsbereit ist. „Unabhängig vom Guthaben sollten Prepaid-Kunden ihre Karte regelmäßig in denen vom Anbieter vorgegebenen Intervallen, meist alle 6 bis 12 Monate, aufladen, um so einer eventuellen Abschaltung vorzubeugen. Inhaber von Handyverträgen haben hingegen während der Vertragslaufzeit nichts zu befürchten, auch bei Nicht-Verwendung des Handys bleibt ihre SIM-Karte aktiv“, erklärt Markus Weidner vom Onlinemagazin teltarif.de.
Der Grund für die Neuerung der Notrufverordnung ist die hohe Anzahl an Missbräuchen der Rufnummer 112. Nach eigenen Angaben registrierten die Notruf-Abfragestellen unter allen eingehenden Anrufen teilweise über 80 % der sogenannten Spaßanrufe. Da nicht über eine SIM-Karte telefoniert wurde, konnten die Anrufe nicht zurückverfolgt werden. Für die Zukunft erhoffen sich die Notrufzentralen einen deutlichen Rückgang der Spaßanrufe, da nun die Inhaber der Mobilfunk-Anschlüsse ausfindig gemacht werden können. Sollte das eigene Mobilfunknetz einmal nicht verfügbar sein, muss man sich auch zukünftig keine Sorgen machen. Ein Notruf kann auch nach der Neuerung über ein Fremdnetz erfolgen.
Markus Weidner hat noch folgenden Tipp: „Wer in seinem Auto speziell für den Notruf ein Handy mit sich führt, muss neben der Bereitschaft der SIM-Karte auch an den Akku denken und diesen regelmäßig laden.“ Falls im Notfall die SIM-Karte des Gerätes tatsächlich nicht freigeschaltet sein sollte, kann man auf Notrufsäulen oder Telefonzellen zurückgreifen. „Scheuen Sie sich nicht, in einer Notsituation Passanten aktiv anzusprechen und diese zur Hilfeleistung, wie etwa dem Absetzen eines Notrufes über deren Handy, aufzufordern“, so Weidner abschließend.
Weitere Details zur neuen Notrufverordnung gibt es unter www.teltarif.de/notruf-mit-handy .
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