In Autos mit Typgenehmigung nach dem 31. März 2018 ist der automatische Notruf E-Call an die 112 Pflicht.
Dennoch halten deutsche Hersteller nach ADAC-Recherchen vielfach weiterhin an eigenen Notruf-Systemen fest. Das ist zwar zulässig, koste aber im Notfall wertvolle Zeit, wenn zuerst eine Telefonzentrale des Herstellers kontaktiert wird, die im Nachgang die Rettungsleitstelle informiert, gibt der Automobilclub zu bedenken. Außerdem könne es zu Übertragungsfehlern bei der Unfallposition kommen.
Demgegenüber wird beim E-Call-Notruf an die 112 automatisch ein Minimum-Datensatz an die nächstgelegene Rettungsleitstelle übermittelt mit der genauen Position des Unfallautos und seiner Fahrtrichtung (wichtig auf der Autobahn). So werden Verletzte sicher gefunden und möglichst schnell behandelt.
Da Autobesitzer nicht erkennen können, ob ihr Wagen eine neue Typgenehmigung hat und damit zwingend mit E-Call 112 ausgestattet sein muss, verlassen sie sich oft auf die Hersteller-Notrufsysteme. Insbesondere bei großen deutschen Marken sind laut Autoclub ADAC die eigenen Notruf-Systeme voreingestellt. Wolle der Verbraucher das ändern und auf den direkten Notruf 112 wechseln, sei meist ein Werkstattbesuch nötig. Auch würden die Hersteller-Notrufe nicht immer unbegrenzt angeboten und müssten nach einer bestimmten Laufzeit kostenpflichtig verlängert werden.
Unterbleibe eine Verlängerung, bestehe die Gefahr, dass im Notfall kein Notruf abgesetzt werde.
Die Import-Marken, die dem Autoclub ADAC geantwortet haben, verwenden hingegen nur den direkten europäischen E-Call. ampnet/jri
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