Sie sind hier:   Startseite / Handyverstoß

Handyverstoß

Ist allein das Aufnehmen und Halten eines Handys während der Fahrt schon einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsverordnung?

Schon das Aufnehmen des Handys bei der Fahrt ist ein Verstoß.

Ein LKW-Fahrer hatte während der Fahrt sein Handy genommen, um eine gespeicherte Nummer abzulesen. Diese Telefonnummer wollte er dann in sein Diensttelefon mit Freisprechanlage eingeben, um zu telefonieren.

Der Richter des Oberlandesgerichts Hamm sah allein in dem Aufnehmen und Halten des Handys während der Fahrt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsverordnung.

Gerichtsurteil OLG Hamm 2 Ss OWi 402


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben