Führerscheinumschreibung um EU Fahrerlaubnis zu behalten
Eine im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis in der unter Punkt ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist, wird die Nutzung der Fahrerlaubnis im Bundesgebiet untersagt werden, wenn Eignungsmängel bekannt sind wie beispielsweise: Dogen, Alkohol, Punkte oder Straftaten. Die deutschen Behörden können die Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis nachträglich zum MPU Test auffordern. Wer sich dem MPU-Test (medizinisch-psychologischen Untersuchung) verweigert, dem soll das Recht aberkannt werden, den Führerschein in Deutschland zu nutzen.
Rechtsanwalt Herr Dr. Werner Säftel sagte diesbezüglich, deutschlandweit seien ca. 8000 Menschen mit derartigen tschechischen Führerscheinen unterwegs. Er glaubt nicht, dass Gerichtsentscheidungen das Problem des „Führerschein-Tourismus“ lösen könnten.
Norbert Sohrweide Fachberater in Führerschein und MPU Angelegenheiten meint: Ein tschechisch ausgestellter Führerschein mit deutschen Wohnsitzeintrag, welcher unter Punkt 8 in der eingetragen ist, kann innerhalb weniger Tage umgeschrieben werden, so das ein legalisiertes fahren wieder möglich ist. Der Führerscheininhaber müsste nur in einem anderem EU Mitgliedsland den Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung stellen. www.europa-fahrerlaubnis.com/Umschreibung.php
Bei Bewilligung ergibt sich das Recht der Führerscheinumschreibung ohne einen deutschen Wohnsitzeintrag unter Punkt 8 im Führerschein. Eine derartige Praxis und Handhabung ist EU-konform und würde der 3. Führerscheinrichtinie selbst in der Umsetzung entsprechen. Somit entfällt der Grund zur Nutzungsuntersagung der EU Fahrerlaubnis in Deutschland.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.