N?rnberg (D-AH) – Wurde in Folge einer beh?rdlichen Schildb?rgerei die Vorfahrt an einer Stra?enkreuzung so ausgeschildert, dass dabei zwei Autos geradewegs zusammensto?en, muss die Gemeinde f?r den gesamten Schaden aufkommen.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) betont, verst??t es gegen Recht und Anstand, den sich streng an die Verkehrreglung haltenden Unfallopfern mit Berufung auf die allgemeine Betriebsgefahr jeweils die H?lfte der Kosten zuzuweisen. Den in die Irre gef?hrten Unfallopfern ist keinerlei Verkehrsversto? anzulasten, entschied jetzt das Landgericht Osnabr?ck (Az. 5 O 1785/06). Damit sind sie auch von jeder Mitschuld frei.
Das groteske Malheur geschah am Teutoburger Wald, wo eine fr?here Bundesstra?e in eine Gemeindestra?e der Ortschaft Dissen umgestaltet wurde. W?hrend hier noch die Hauptstra?enschilder standen, waren die dazu geh?renden Vorfahrtsschilder in den Seitenstra?en bereits entfernt worden. Und ein von rechts aus der Seitenstra?e kommender Kraftfahrer stie? mit einer Autofahrerin auf der ehemaligen Bundesstra?e zusammen – beide im berechtigten Glauben, die Vorfahrt zu haben. Am Pkw der Frau entstand dabei ein Schaden von rund 2.500 Euro. Wegen der allgemeinen Betriebsgefahr sollte nach einem richterlichen Vorentscheid zun?chst jeder der beiden zu gleichen Teilen daf?r einstehen.
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