Wer in finsterer Nacht dunkel bekleidet eine Straße überquert, handelt laut der ARAG-Experten leichtsinnig und riskiert bei einem Unfall sämtliche Schadensersatzansprüche.
Das geht aus einem aktuellen Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Das Gericht wies die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage eines Fußgängers gegen einen Autofahrer ab. Der Kläger hatte nach Darstellung des Gerichts mit dunkler Kleidung nachts eine innerstädtische Straße abseits einer, auch noch Rot zeigenden – Fußgängerampel blindlings überquert.
Dabei wurde er von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Der Kläger hätte den mit eingeschaltetem Licht fahrenden Wagen auch bemerken müssen (OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 200/10). li/mid
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