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Ladungssicherung StVO – Schlauchboot, Luftmatratze…

Ladungssicherung gemäß StVO im Pkw: Nichts darf verrutschen oder herunterfallen, auch auf kurzen Strecken.

Die Füße des Beifahrers liegen bequem auf dem Armaturenbrett. Kommt es zu einem Unfall, kann diese Sitzposition schwerwiegende Folgen haben. Das hat der Automobilclub ADAC in einem aktuellen Crash-Versuch erneut bestätigt. Dafür wurden die Sitzlehne nach hinten geneigt und die Beine des Dummys auf dem Armaturenbrett positioniert. Beim Crash mit 64 km/h zeigt sich deutlich, dass der Airbag das Verletzungsrisiko erhöht.

So kann diese Sitzposition zu schwersten bis tödlichen Verletzungen an Kopf, Wirbelsäule oder Beinen führen. Auch wenn es bequem sein mag, rät der Club ADAC die Füße auch bei längeren Fahrten auf dem Boden zu lassen.

Autofahren barfuß oder mit Flip-Flops ist nicht verboten, es droht kein Bußgeld. Aber gerade in kritischen Bremssituationen kann der richtige Schuh von großer Bedeutung sein. Im Fall eines Unfalls können Gerichte das falsche Schuhwerk als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Das wiederum kann dazu führen, dass die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigert.

Wenn auf dem Weg zum See die Luftmatratze oder das Schlauchboot nicht ins Auto passt, genügt es nicht, diese von den Mitfahrern festhalten zu lassen oder provisorisch auf dem Dach festzubinden. Auch auf kurzen Strecken darf die Ladung bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen oder herunterfallen. Deshalb muss sie immer ausreichend gesichert werden.

Was kostet eine falsche Ladungssicherung? Bei nicht ausreichend gesicherter Ladung droht ein Verwarnungsgeld (35 Euro) und bei Gefährdung ein Bußgeld (60 Euro) mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. ampnet/deg

 


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