Verkehrstherapie nach Trunkenheit
Eine zehnstündige anerkannte Verkehrstherapie bei einem Verkehrspsychologen lässt nach einer Trunkenheitsfahrt eines bereits einschlägig vorbelasteten Täters nicht automatisch den Eignungsmangel entfallen, kann aber zu einer Verkürzung der festzusetzenden Sperre führen (hier: vier Monate Verkürzung).jlp
So entschied das Amtsgericht in Lüdinghausen
Az.: 9 Ds 82 Js 2342/08 – 70/08
Weitere Informationen: Verkehrsrecht
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