Auf eine strengere Winterreifenpflicht hierzulande müssen sich die Autofahrer einstellen. Bei Schnee und Eis könnten Pneus mit „M+S“-Kennzeichnung oder Schneeflockensymbol allein demnach nicht mehr ausreichen.
Ein jetzt dem Bundesverkehrsministerium vorliegender Verordnungsentwurf sieht außerdem eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern vor.
Bisher liegt die gesetzliche Mindestgrenze für das Restprofil jedes Reifens bei 1,6 Millimetern. Doch Reifenexperten kritisieren dies bereits seit längerem. Die bessere Bodenhaftung von Winterreifen sei nur garantiert, wenn das spezielle Lamellenprofil noch in ausreichendem Maß vorhanden sind. Bei weniger als vier Millimetern Profiltiefe ist dies nach Einschätzung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) nicht mehr der Fall. „Aus unserer Sicht ist die Verschärfung der Mindestprofilvorschrift längst überfällig“, betont Verbandschef Hans-Jürgen Drechsler.
Neben dem höheren Reifenprofil ist außerdem ein neuer Bußgeldtatbestand im Gespräch. Demnach soll nicht mehr nur der Fahrer ein Bußgeld zahlen müssen, wenn er bei Schnee und Eis ohne Winterreifen unterwegs ist. Auch der Fahrzeughalter soll zur Verantwortung gezogen werden. Ziel ist es, dadurch die Umrüstung auf Winterreifen auch bei Geschäfts- und Firmenwagen zu forcieren. Ein entscheidendes Problem ist hierbei die geltende Rechtslage, denn die Halterhaftung ist in Deutschland mit Ausnahme von Parkverstößen ausgeschlossen.
Über die Verordnung muss das Bundesverkehrsministerium noch entscheiden. Sollte sie zeitnah verabschiedet werden, könnte sie bereits in diesem Winter in Kraft treten. bp/mid
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