Der seit neun Jahren tätige Führerscheinhilfsverein BAF e.V. (Beratung und Aufklärung bei Führerscheinproblemen) warnt ausdrücklich vor massiven Fahrerlaubnisproblemen nach Komasaufen oder Drogenkonsum auch außerhalb des Straßenverkehrs.
Grosse Sorgen und viele Diskussionen gibt es zum Thema „Komasaufen oder Drogenkonsum bis zu Einlieferung ins Krankenhaus“.
In der oberbayrischen Kreisstadt Weilheim erregt kürzlich ein entsprechender Fall die Gemüter, ein Artikel zum Geschehen wurde im Münchner Merkur/Weilheimer Tagblatt am 11.07.08 veröffentlicht:
Fünf Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dröhnten sich mit irgendwelchen Drogen so zu, dass drei davon bewußtlos waren und einer davon fast in einem Fluss ertrunken wäre. Die drei bewußtlosen Jugendlichen wurden in eine Klinik eingeliefert. Hier wurden sie nach dem Erwachen laut und unverschämt.
Der zuständige Polizeisprecher wird wie folgt zitiert „…es hatte es keine Handhabe für eine Blutentnahme gegeben, da keine Straftat im Raum gestanden habe … das Krankenhaus darf aus Datenschutzgründen dazu nichts sagen – eine Meldung an das Gesundheitsamt, wie früher üblich, erfolgt nicht mehr“.
Das trifft so zu und sicher ist die (ärztliche) Schweigepflicht ein hohes Gut.
Aber Vorsicht: Zwar wird hier nicht wegen einer Straftat ermittelt, aber die Polizei meldet solche Vorkommnisse (nicht nur bei Jugendlichen) grundsätzlich an die an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weiter, dies ist so im Straßenverkehrsgesetz * geregelt.
*(Straßenverkehrsgesetz § 2, Abs. 12: „Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist…“)
Auch wenn keine Blutauswertungen vorliegen müssen solche Jugendlichen (und Erwachsenen) mit erheblichen Fahrerlaubnisproblemen vor dem Ersterwerb eines Führerscheins oder mit dem Entzug eines evtl. schon vorhandenen Führerscheins rechnen.
Die Fahrerlaubnisbehörde muss in aller Regel zwingend bei solchen Kenntnissen auf evtl. „Eignungsmängel zum Führen von Kraftfahrzeugen“ eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder ein ärztliches Fahreignungsgutachten fordern. Bei diesen Gutachten muss man sehr überzeugend medizinisch und psychologisch darstellen können, dass kein Alkohol- oder Drogenmißbrauch (mehr) besteht.
Diese Gutachten sind recht teuer (inkl. Blutuntersuchungen und evtl. Drogenscreenings ca. 1.000 Euro), relativ schmachvoll und verhindern außerdem bei negativer Begutachtung bei Jugendlichen die rechtzeitige „Eintrittskarte in die Erwachsenenwelt“, nämlich die Ausstellung des heißbegehrten Führerscheins.
Leider ist die in dieser Pressemeldung dargestellte Regelung bei Normalbürgern nahezu unbekannt, nämlich dass Vorkommnisse dieser Art auch außerhalb des Straßenverkehrs zu erheblichen Führerscheinproblemen führen können!
Eine aufklärende Veröffentlichung dieser Maßnahmen könnte bei dem einen oder anderen Jugendlichen (und Erwachsenen ?) nach Meinung des Führerscheinvereins BAF e.V. durchaus präventiv wirken! Womöglich würde dadurch so mancher vom Drogenkonsum (bis zu Bewußtlosigkeit) und vom Trinken (bis zum Koma) abgehalten.
www.baf-ev.de
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.