So schnell ist Ihr Versicherungsschutz gefährdet: Ausnahmezustand in deutschen Karnevalshochburgen, mit Pappnase und Perücke feiern Millionen Menschen ausgelassen die Narrenzeit. Autofahrer sollten es dabei jedoch nicht zu bunt treiben. Wer kostümiert fährt, muss mit
einem Bußgeld von zehn Euro rechnen, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Bei einem Unfall sind sogar 25 Euro Bußgeld möglich. Hinzu kommt: In Einzelfällen ist dann auch der Versicherungsschutz gefährdet.
Selbst wenn der Fahrer unverschuldet in den Unfall verwickelt wird, bekommt er möglicherweise einen Teil der Schuld zugesprochen. „Grund hierfür ist, dass Masken und Kostüme Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit erheblich einschränken können“, so R+V-Experte Walter. Ist das die Ursache für den Unfall, muss der kostümierte Autofahrer unter Umständen den Schaden komplett oder teilweise aus eigener Tasche zahlen. Karl Walter rät deshalb, Kostüme erst an Ort und Stelle anzuziehen – oder das Auto ganz stehen zu lassen.
Weitere Tipps:
– Auch im Karneval gilt: Wer alkoholisiert Auto fährt, handelt
fahrlässig und verliert bei einem Unfall seinen
Versicherungsschutz. Besser zu Fuß gehen oder auf öffentliche
Verkehrsmittel umsteigen.
– Werden die Autoreifen nach dem Umzug etwa durch Glasscherben
beschädigt, ist das in der Regel nicht durch die
Kfz Versicherung abgedeckt.
– Während der Faschingstage gibt es oft vermehrt Alkohol- und
Drogenkontrollen. Aufgepasst am Tag danach: Restalkohol ist
nicht zu unterschätzen.
– Auch Radfahrer können ihren Führerschein verlieren, wenn sie mit
mehr als 1,6 Promille angehalten werden.
– Vor Faschingsumzügen über Parkmöglichkeiten informieren, damit
das Auto den Umzug nicht stört oder Rettungswege blockiert.
Wichtig: Es gelten dieselben Parkverbotsregeln wie an allen
anderen Tagen. Oft sind aber zusätzliche Bereiche gesperrt.
www.infocenter.ruv.de
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