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Kaskoschutz – Falschangabe des Kilometerstandes

Zahlt die Kfz-Kaksoversicherung auch bei falscher Kilometerangabe?

Falsche Kilometerangabe kostet Kaskoschutz.
Kaskoversicherungen belasten zwar zus?tzlich das Budget, zahlen sich jedoch im Falle eines Falles nicht nur bei verunfallten Neuwagen aus. Wird einem zum Beispiel das lieb gewordene Gef?hrt gestohlen, wird zumindest der Zeitwert ausgezahlt. Vorausgesetzt allerdings, dass man nicht versucht, die Assekuranz zu ?bervorteilen, indem man beispielsweise den Kilometerstand niedriger ansetzt, um mehr Geld herauszuholen. Kommt das heraus, ist man seinen Versicherungsschutz los. So erging es einem Autofahrer, dessen Fahrzeug in Polen entwendet worden war. In der Schadenanzeige gab er die Laufleistung mit ca. 130.00 Kilometern an. Ein b?ser Fehler. Denn als seine Versicherung herausfand, dass der Tacho des gestohlenen Pkws bereits ein knappes Jahr vor der Tat beim km-Stand von 130.000 ausgewechselt worden war, lehnte sie wegen einer derartigen Falschangabe die Regulierung in H?he von 8.300 Euro ab. V?llig zu Recht, urteilten die Richter am Landgericht Coburg, das von unserem Mann nach der Verweigerung der Assekuranz bem?ht wurde. Nachdem n?mlich klar war, dass sowohl der Kl?ger als auch sein Sohn das Fahrzeug nach dem Tachowechsel mindestens weitere 13.680 Kilometer gefahren hatten, werteten sie die Circa-Angabe n?mlich eindeutig als Falschangabe. Damit, so die Richter u.a. in ihrer Urteilsbegr?ndung, habe der bestohlene Autofahrer die schon gro?z?gig bemessene Toleranzgrenze von zehn Prozent ?berschritten. Da eine derartige Abweichung von der tats?chlichen Laufleistung eines Autos die berechtigten finanziellen Interessen der Versicherung ernsthaft gef?hrde, sei von einem erheblichen Verschulden des Kl?gers auszugehen. Und unter diesen Umst?nden sei die Assekuranz von jeder Leistungsverpflichtung befreit (LG Coburg, Az.: 14 O 122/07). (verkehrsreporter.net PS)


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