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Kann Fehlverhalten beim Radfahren den Führerschein kosten?

Wie gut kennen sich Radler im Straßenverkehr wirklich aus? Wissen sie eigentlich, dass sie bei Fehlverhalten ihren Führerschein riskieren?

Romy Effler, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG von der Leipziger Kanzlei Knebel, Kreutzberger, Effler, klärt die fünf populärsten Rechtsirrtümer für Fahrradfahrer auf.

Gibt es für Radfahrer Punkte in Flensburg?
Beim Überfahren einer roten Ampel müssen auch Radler mit Bußgeldern und Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. „Stand die Ampel weniger als eine Sekunde auf Rot, kann ein Bußgeld bis zu 120 Euro verhängt werden. War die Ampel schon länger rot, drohen sogar Strafen bis zu 180 Euro – sowie in beiden Fällen mindestens ein Punkt in Flensburg“, sagt die ROLAND-Partneranwältin. Die genaue Höhe des Bußgeldes ist davon abhängig, ob jemand gefährdet oder gar ein Unfall verursacht wurde. Der Verstoß wird meist durch einen Polizeibeamten festgestellt. „Eine bloße gefühlsmäßige Schätzung reicht aber nicht aus. Wenn der Beamte aber zur gezielten Beobachtung des Verkehrs an der Ampel eingesetzt war, sind seine Angaben meist geeignet, den Tathergang nachzuweisen“, sagt Romy Effler. Übrigens: Auch das Ausweichen auf den Gehweg ist bei einer roten Ampel nicht erlaubt.

Dürfen Fahrräder auf Gehwegen entfernt werden?
Fahrräder dürfen auf Gehwegen oder Plätzen abgestellt werden, solange sie andere nicht gefährden oder behindern. Das gehört zur zulässigen Nutzungsart der Gehwege. „Allein die Tatsache, dass sich beispielsweise Anwohner durch den Anblick belästigt fühlen, reicht nicht aus, um das Fahrrad zu entfernen“, sagt Rechtsanwältin Romy Effler. Wird es widerrechtlich entfernt, kann sich der Radfahrer wehren: Zum einen gegen die auferlegten Beseitigungskosten, zum anderen kann er für eventuelle Schäden an seinem Fahrrad – beispielsweise am Schloss – Ersatz verlangen.

Wer ohne Helm fährt, ist bei einem Unfall mitschuldig?
Nicht ganz! In Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht – auch nicht für Kinder. Für die Schuldzuweisung bei einem Unfall betrachten die Gerichte daher die unterschiedlichen Fahrzwecke. „Während bei Radfahrern bei Verzicht auf den Helm nicht automatisch von Mitschuld gesprochen wird, sieht der Sachverhalt bei Rennradfahrern, die ihren Freizeitsport auf der Straße ausüben, anders aus“, sagt ROLAND-Partneranwältin Effler. In diesem Fall geht es meist darum, hohe Geschwindigkeiten zu erzielen. Daher ist ein Rennradfahrer ohne Helm bei einem Unfall gegebenenfalls mitschuldig, wenn er verletzt wird. Dann kann er seinen Schadenersatzanspruch ganz verlieren.

Dürfen Fahrradfahrer Fußgängerüberwege benutzen?
„Sofern keine Fußgänger gefährdet werden, dürfen auch Radfahrer Zebrastreifen und Fußgängerampeln nutzen und müssen nicht mit einem Bußgeld rechnen“, sagt die ROLAND-Partneranwältin. Allerdings genießen sie nicht das gleiche Vorrecht gegenüber dem kreuzenden Verkehr wie Fußgänger. „Radfahrer, die den Übergang fahrend überqueren und ein herannahendes Auto übersehen, müssen bei einem Unfall mit einer Teilschuld rechnen“, sagt die Rechtsanwältin. Nur Fahrradfahrer, die ihr Rad über den Überweg schieben, genießen das gleiche Vorrecht wie Fußgänger.

Müssen alkoholisierte Radfahrer um ihren Führerschein fürchten?
Wer abends mit Freunden anstoßen möchte, sollte sein Fahrrad lieber zu Hause lassen. Wird er im Straßenverkehr betrunken auf seinem Rad erwischt, riskiert er seinen Führerschein – abgesehen davon, dass er eine Gefahr für andere darstellt. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei einem Radfahrer ab 1,6 Promille angenommen, dann macht er sich wegen einer „Trunkenheitsfahrt“ im Verkehr strafbar. „Ab diesem Promillewert wird oftmals eine medizinisch-psychologische Untersuchung, im Volksmund ‚Idiotentest’ genannt, angeordnet“, sagt Rechtsanwältin Romy Effler. Wer diese verweigert oder nicht besteht, kann mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.

Auch für Radfahrer gelten Verkehrsregeln – wer dies beachtet, kann sich viel Ärger ersparen.

www.roland-rechtsschutz


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